Kampf gegen Wilderei

Illegaler Abschuss von Bär, Wolf und Co. boomt

Österreich
09.12.2021 12:19

Viele Geschichten ranken sich um das vergessene Phänomen Wildschütz. Zahlen von Naturschützern belegen: Der illegale Abschuss von Wolf, Luchs, Bär, Adler und Co. im Land boomt.

Bei den erfassten Straftaten handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer illegal getöteter Tiere liegt bedeutend höher. Viele Fälle bleiben unentdeckt oder können nicht aufgeklärt werden“, warnt WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre. Ihre Sorge: Gerade seltene Arten könnten durch solche „Blutrausch“-Abschüsse ganz aussterben.

Schärfere Strafen gefordert
Wie im Regierungsübereinkommen fixiert, fordert der WWF jetzt die Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Wildtierkriminalität, inklusive strengerer Durchsetzung bestehender Gesetze, schärferer Strafen und mehr Ressourcen für die Polizei vor allem in den Hotspots der illegalen Verfolgung von Greifvögeln - in Niederösterreich, Oberösterreich und dem Burgenland.

Behördliche Fährtensuche ist ein Gebot der Stunde. Denn laut Naturschützern ist bei verbotenen Tötungen streng geschützter Säugetiere wie Bär, Luchs oder Wolf die Dunkelziffer besonders hoch. Dennoch sind in sieben von neun Bundesländern – bis auf Wien und Vorarlberg – ein oder mehrere illegale Abschüsse dokumentiert. Das erschütterndste Tierdrama: 2010 erlosch die gesamte Meister-Petz-Population. Heute durchstreifen nur noch selten einzelne Exemplare aus den Nachbarländern die heimischen Wälder.

Luchse wegen Wilderei vom Aussterben bedroht
Wilderei ist außerdem maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Luchse – Europas größte Kleinkatzen – hierzulande wieder vom Aussterben bedroht sind. Nicht viel besser ergeht es dem Wolf, der zugegebenermaßen zum Schrecken der Almbauern und deren Schafen geworden ist. Dennoch: Illegal ist illegal! Wolf-Petre: „Es darf nicht sein, dass 2019 ein toter und sogar enthaupteter Kadaver im Tiroler Sellrain aufgefunden wurde und dann vom Täter nach wie vor jede Spur fehlt.“

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Es darf nicht sein, dass 2019 ein toter und sogar enthaupteter Kadaver im Tiroler Sellrain aufgefunden wurde und dann vom Täter nach wie vor jede Spur fehlt.

WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre

Was auch Umweltdachverbandschef Gerald Pfiffinger beklagt: „Die Aufklärung dieser Ausrottungsfeldzüge gelingt nur äußerst selten. Besonders der Einsatz verbotener Giftköder ist nur schwer rückverfolgbar!“ Dabei können diese auch für Haustiere und Menschen gefährlich werden. Gleiches gelte für die heimtückischen Fallen.

Fakten

  • 480 Anzeigen von Wilderei sind seit dem Jahr 2000 dokumentiert.
  • Funde von Greifvögeln oder ausgelegten Ködern können unter der Telefonnummer 0676-444-66-12 gemeldet werden.
  • Die heimische WWF-Chefin Andrea Johanides fordert seit Längerem eine strafrechtlich konsequentere und härtere Verfolgung der Wilderei.


Spektakuläre Fälle von Wilderei

Es war der 17. September 2013. Nach mehreren Fällen von Wilderei im steirisch-niederösterreichischen Grenzgebiet führte die Polizei in der Region eine weitere Schwerpunktaktion durch - sie sollte fatal enden: Alois Huber durchbrach zunächst bei Annaberg eine Polizeisperre. Im Zuge der Verfolgungsjagd kam es zu mehreren Schusswechseln. Drei Beamte sowie ein Rotkreuz-Sanitäter kamen ums Leben, der damals 55-jährige Täter richtete sich selbst. Es war eine der blutigsten Nächte der jüngeren Kriminalgeschichte.

(Bild: LPD NÖ, krone.at-Grafik)

Gemetzel in Gasthaus
Wer noch weiter in der Geschichte zurückblickt, stolpert unweigerlich über die „Wildererschlacht von Molln“ aus dem Jahr 1919: Im Oberösterreich der Nachkriegszeit gab es rege Wilderer-Tätigkeit, die sich in einem Gasthaus in einem Gemetzel entlud. Drei Wilderer wurden von der Gendarmerie getötet, einer mit einem Bajonett erstochen. In St. Pankraz (OÖ) gibt es sogar ein eigenes Wilderermuseum, das unter anderem an diese blutige Schlacht erinnert.

Spektakuläre Fälle von Jagdfrevel sorgten aber auch in jüngerer Vergangenheit für Schlagzeilen. So musste sich im Sommer dieses Jahres eine achtköpfige Bande vor Gericht verantworten, die zwischen 2017 und 2020 Dutzende Wildtiere getötet hatte. Sechs davon wurden zu Geldstrafen und bedingten Gefängnisstrafen verurteilt.

Wilderei ist jedenfalls kein Kavaliersdelikt (§ 137 des Strafgesetzbuches: Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht), es droht eine Freiheitsstraße von bis zu sechs Monaten.

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