Streit um Energielabel

Dyson blitzt mit Forderung nach Schadenersatz ab

Elektronik
11.12.2021 05:55

Schlappe für Dyson vor dem Gericht der EU (EuG): Der britische Staubsaugerhersteller bekommt keinen Schadenersatz wegen der früheren Testmethode für den Energieverbrauch von Staubsaugern in der EU. Die Kommission habe weder die Grenzen ihres Ermessens offenkundig und erheblich überschritten noch diskriminierend gehandelt oder den Grundsatz der guten Verwaltung verletzt, entschied das Gericht.

Das EuG hatte die Verordnung, in der die Testmethode für das Energielabel geregelt ist, 2018 für nichtig erklärt. Die Staubsauger wurden für die Energielabel mit leerem Beutel getestet, Dyson stellt aber beutellose Staubsauger her. Deswegen begann das Unternehmen einen Rechtsstreit.

Nachdem das EuG die Klage 2015 noch abgelehnt hatte, zog Dyson vor den EuGH, der das Urteil teilweise kippte und zur Neuverhandlung zurückverwies. Im Folgejahr urteilte das EuG schließlich, dass die Tests nicht unter Bedingungen stattfänden, die der tatsächlichen Nutzung so nahe wie möglich kämen.

Dyson und andere Firmen der Gruppe klagten daraufhin auf 176 Millionen Euro Schadenersatz, den sie durch die rechtswidrige Verordnung erlitten hätten. Diese Klage lehnte das Gericht aber nun ab. Vorbei ist der Streit damit allerdings noch nicht: Dyson kündigte an, gegen das Urteil zu berufen.

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