Noch bevor sie gilt

Ministerium: Es drohen 1 Mio. Impfpflicht-Verstöße

Politik
10.12.2021 13:51

Wenige Wochen vor Inkrafttreten der allgemeinen Impfpflicht rechnen die Behörden bereits mit einer Flut an Verweigerern - und entsprechend vielen Verfahren. Eine Situation, wie es sie in Österreich noch nie gegeben hat.

Zwischen 650.000 und eine Million Personen dürften im Februar die Impfpflicht ignorieren und weiterhin ungeimpft bleiben, rechnet Franz Gerhard Pietsch vor, er ist Gruppenleiter im Gesundheitsministerium. Sollten sie den Verfahrensweg bestreiten und gegen die Impfpflicht klagen, wäre dies ein beispielloser Verwaltungsaufwand - „es gibt hier weder Erfahrungen noch Vergleichswerte“, hieß es in einem Schreiben, das ORF-Moderator Martin Thür am Freitag veröffentlichte.

Verfahren gegen eine Million Menschen?
Die geplante Impfpflicht in Österreich soll ab 1. Februar in Kraft treten. Zwei Wochen später sollen alle Ungeimpfte per Post einen Impftermin bekommen, ab 15. März drohen Verweigerern bereits saftige Geldstrafen von bis zu 3600 Euro. Wird nicht gezahlt, drohen Ersatz-Freiheitsstrafen - so zumindest in der Theorie. Bei bis zu einer Million Verwaltungsverfahren eine kaum umzusetzende Maßnahme - sofern diese überhaupt vor den Höchstgerichten halten.

Ideale Pandemiebekämpfung?
Denn mindestens ein Rechtsexperte hält es bereits für möglich, dass die geplante Impfpflicht wegen Omikron gegen die Grundrechte verstoßen könnte. Die neue Variante des Coronavirus könnte dabei den Gegnern dieser Maßnahme in die Hände spielen - denn diese sei derzeit das größte Fragezeichen. Da es Hinweise auf einen reduzierten Impfschutz bei der neuen Mutation gibt, sei aktuell unsicher, ob die Impfpflicht die ideale Maßnahme in der Pandemiebekämpfung sei, erklärte Grundrechtsexperte Michael Lysander Fremuth.

  • FÜR WEN DIE IMPFPFLICHT GILT

    Von der Impfpflicht betroffen sind alle Personen ab dem 14. Lebensjahr, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Sie müssen einen Impfstatus vorweisen, der alle Impfungen umfasst, die der Gesundheitsminister auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums per Verordnung festlegt.

    Aktuell wären davon sowohl die erste und zweite Impfung als auch die weiteren Impfungen, die sogenannten Booster, umfasst.
  • FÜR WEN DIE IMPFPFLICHT NICHT GILT

    Ausgenommen von der Impfpflicht sind neben Kindern unter 14 Jahren auch Schwangere für die Dauer der Schwangerschaft - Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) betonte jedoch, dass die Impfung für Schwangere „ausdrücklich empfohlen ist“.

    Ausnahmen gibt es auch für Genesene - und zwar für 180 Tage ab dem Tag des positiven PCR-Tests. Genesene Personen können ihren Ausnahmegrund mit einem Genesungsnachweis bzw. einem Genesungszertifikat nachweisen. Die Genesung ist aber nicht ins Zentrale Impfregister einzutragen.

    Ebenfalls Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen Gründen - „für Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können“.
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