Edtstadler im TV:

„Kündigung für Ungeimpfte wahrscheinlich möglich“

Politik
10.12.2021 22:26

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hält es für möglich, dass Ungeimpfte vom Arbeitgeber gekündigt werden können (siehe Video oben). Die Demo-Aufrufe von FPÖ-Parteiobmann Herbert Kickl lehnt sie „zutiefst“ ab. Ihn werde man nicht mehr zur Vernunft bringen.

Die Corona-Impfpflicht soll ab 1. Februar in Kraft treten - und zwar für alle Bürger ab 14 Jahren. Ausgenommen sind neben den Kindern unter 14 Jahren auch Schwangere (eine Impfung ist aber empfohlen) und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

„Es ist wichtig, dass es ein gut handhabbares Gesetz ist. Wir wollen niemanden zum Impfen verpflichten, der tatsächlich einen Grund hat, nicht zur Impfung zu gehen, weil es Unverträglichkeiten gibt auf die Impfung“, so Edtstadler im Interview mit Puls 24. 

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Mit der Einführung der Impfpflicht ist es eigentlich rechtswidrig, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. Und daran können sich auch andere Konsequenzen knüpfen.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)

Für die Ausnahmegründe brauche es eine ärztliche Bestätigung. Ausstellen können ein solches Ausnahme-Attest etwa allgemeine Kassenärzte, Fachärzte mit internistischem Sonderfach, Psychiater sowie Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gynäkologen und Amtsärzte.

Sorge vor Gefälligkeitsgutachten
Dass dies nicht nur Amtsärzte alleine ausstellen können, sorgt für Kritik. Die Sorge vor Gefälligkeitsgutachten geht um. Edtstadler appellierte dazu an die Ärzte: „Natürlich haben wir hier ein Risiko des Missbrauchs. Aber wir sprechen hier von Ärzten. Ärzte nehmen für sich in Anspruch, dass sie heilen wollen. Es gibt die Pflicht der Ärztekammer, genau darauf zu schauen, dass es hier nicht von einem Arzt sehr viele Eintragungen im Impfregister gibt.“ Außerdem sehe man Verwaltungsstrafen vor, sollten Gefälligkeitsgutachten eingetragen werden. Die Ärztekammer dürfe bei Auffälligkeiten sofort Prüfungen veranlassen.

Was passiert, wenn man als Ungeimpfter jemanden ansteckt? 
Weiters sei es laut Edtstadler so, dass dieser Gesetzesentwurf nicht die Verknüpfung zum Arbeitsrecht herstelle, dieses stehe für sich, die Impfpflicht gelte. „Aber es ist richtig, dass es mit Einführung der Impfpflicht eigentlich rechtswidrig ist, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. Und daran können sich natürlich auch andere Konsequenzen knüpfen. Haftungsrechtlich oder auch arbeitsrechtlich - zum Beispiel, wenn man jemanden ansteckt. Daher wird es wahrscheinlich auch möglich sein, jemanden zu kündigen, der nicht geimpft ist.“ Das sei jedoch alles noch nicht zu Ende gedacht. Genauso nicht, ob auch das Gehalt oder Arbeitslosengeld gestrichen werden könnte, dafür bedarf es laut Edtstadler noch Verhandlungen und Gespräche mit dem Arbeitsminister. 

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Natürlich haben wir hier ein Risiko des Missbrauchs. Aber wir sprechen hier von Ärzten. Ärzte nehmen für sich in Anspruch, dass sie heilen wollen.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)

„Es wäre jetzt wirklich an der Zeit, sich zu besinnen und mit einem ruhigen Ton die Hände auszustrecken“, sagte die Ministerin im Interview in Richtung FPÖ-Chef Herbert Kickl. Sie wünsche sich mehr Zusammenarbeit vonseiten der Freiheitlichen.

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