Mit Ende des vierten Lockdowns starten die Wirtschaftskammern bundesweit eine Cashback-Aktion, die jenen Betrieben zugutekommen soll, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten. Für ab Montag gekaufte Gutscheine sollen 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet werden. Zu Ende ist die Aktion, wenn das zur Verfügung gestellte Budget von einer Million Euro ausgeschöpft wird.
„Wenn am Montag der Handel endlich wieder starten darf, ist das ein zusätzlicher Anreiz für die Konsumenten, wieder in die Geschäfte zu kommen“, betont Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien, in einer Aussendung. Es soll ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro gelten, maximal 60 Euro werden ersetzt.
Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 über die Website wko-cashback.at eingereicht werden. Wenn das von den Wirtschaftskammern zur Verfügung gestellte Budget von einer Million Euro ausgeschöpft wird, ist die Aktion automatisch zu Ende.
Betriebe unterstützen
Teilnahmeberechtigt sind den Informationen zufolge Rechnungen - mit wenigen Ausnahmen - für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten. „Den Wiener Tourismus- und Gastronomiebetrieben fallen durch den längeren Lockdown die Einnahmen in der so wichtigen Vorweihnachtszeit weg. Hier ist nun eine gute Gelegenheit, die lokalen Gastronomen, Cafetiers und Freizeitbetriebe zu unterstützen. Sie bekommen den vollen Umsatz, die Kunden bekommen 20 Prozent rückerstattet“, so Tourismus-Obmann Markus Grießler.
Dass auch die Betriebe aus Gewerbe und Handwerk, die im Lockdown geschlossen waren, an der Aktion teilnehmen können, freut deren Obfrau Maria Smodics-Neumann: „Gutscheine für Dienstleistungen sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Dank unserer Aktion kann man seinen Lieben oder auch sich selbst eine Freude machen und dabei auch noch Geld sparen.“
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