Die Vielzahl an Corona-Regeln ist kaum noch zu durchblicken, schon gar nicht mehr der Fleckerlteppich nach dem Lockdown-Ende außerhalb von Oberösterreich. Spannend wird es auch für Familien, deren Kinder ab 12 Jahre etwa zu Hause betreut werden oder einmal einen Schul-PCR-Test verpassen und auf die Skipiste wollen. Sie haben ein Problem. Denn nur dieser gilt als 2-G-Nachweis, kein anderer Test.
Es gibt aber noch andere nicht Ärgernisse rund um die Covid-Vorschriften. Dicht gedrängte und mitunter alkoholisierte Menschen – das kennt man von Christkindlmärkten (die gibt´s diese Woche in OÖ noch nicht) und von Corona-Demos (die gibt´s auch in OÖ). Der Unterschied: Das eine ist ein Gelegenheitsmarkt, das andere eine Veranstaltung. Heißt: Registrierungspflicht und 2 G, aber keine Maske auf Märkten (§18), FFP2-Pflicht, dafür Anonymität und keine 2-G-Regel bei Demos (§14). Und wo die Gastro geschlossen hat, gilt 50 Meter rund um Betriebe ein Konsumationsverbot. Essen und Trinken auf Christkindlmärkten ist tabu. Auf Demos darf man sich betrinken – bei 50 Meter Abstand zu Lokalen
Shopping-Tour-Verbot
Einkaufen in Oberösterreich ist diese Woche noch ein spezielles Thema: Eigentlich gilt ja ein Lockdown – und damit das Shoppingverbot außer für Güter des täglichen Bedarfs – und was eben offene Diskonter und Supermärkte sonst noch anbieten. Da jenseits der Landesgrenzen offen ist, locken Angebote in NÖ, Salzburg, der Steiermark und in Bayern. Aber eigentlich dürfen Oberösterreicher nicht für solche Einkaufsfahrten über die Grenze. Es soll auch kontrolliert werden. Nur weiß noch keiner, wie das gehen soll.
Ninja-Pass für die Piste
Die Skigebiete in Oberösterreich haben offen. Erwachsene müssen ihre Karten mit einem 2-G-Nachweis kombinieren. Auch schulpflichtige Kinder ab zwölf Jahren brauchen den 2-G-Nachweis. Hier gilt nur der Ninja-Pass aus der Schule, andere PCR-Tests werden nicht anerkannt. Ausnahme: In den Ferien müssen Über-Zwölfjährige dann regelmäßig PCR-Tests machen, um legal auf die Piste gehen zu dürfen.
Booster für Jugendliche
Verärgert ist der Papa eines 17-Jährigen aus Wallern/Trattnach. Der Bursch war zur Booster-Impfung angemeldet, wurde wieder heimgeschickt. „Da besteht bald Impfpflicht, wie passt das zusammen?“ „Impfstoffe fürs Boostern sind erst ab 18 Jahren zugelassen“, heißt es dazu aber vom oö. Landeskrisenstab.
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