Im Februar soll in Österreich eine allgemeine Impfpflicht in Kraft treten. Die Bezirksverwaltugsbehörden müssen die Strafen dann umsetzen - doch an Personal dafür fehlt es, die Verantwortlichen zittern vor der Flut an Akten.
Wenn die Impfpflicht im Februar in Kraft tritt, werden die Strafreferenten in den Bezirkshauptmannschaften alle Hände voll zu tun haben. Sie sind es, die die Verfahren von Verweigerern abwickeln müssen – und zwar neben all den anderen Dingen. „Wir sind am Limit – und müssen damit rechnen, dass Tausende Verfahren auf uns zukommen“, sagt Christian Sulzbacher, Bezirkshauptmann von Liezen in der Steiermark. „Wir haben vier Strafreferenten plus Assistenzkräfte. Die Zusatzbelastung wird kaum zu schaffen sein.“ Sulzbacher fordert deswegen mehr Personal.
Auch Rüdiger Taus, Bezirkshauptmann in Weiz, schildert ähnliche Sorgen. „Wir rechnen mit etwa 10.000 Personen, die sich nicht impfen lassen. Dafür sind wir nicht gerüstet, wir schaffen es nicht, das in dieser Kürze abzuarbeiten.“ Vor allem, wenn die Betroffenen nicht einfach die Strafe bezahlen, sondern Einspruch einlegen, wird es kompliziert und zeitaufwendig für die Beamten – ein Bedenken, das auch der Bezirkshauptmann von Bruck-Mürzzuschlag, Bernhard Preiner, teilt. „Von den Einsprüchen wird abhängen, wie viel zusätzliche Arbeit wirklich auf uns zukommt.“
Landeshauptmann diskutiert noch
Fest steht: Verstärkung muss her. „Oder die Verfahren werden zentralisiert abgearbeitet – diese Möglichkeit sieht der Gesetzesentwurf nämlich auch vor“, sagt Taus. Aus dem Büro von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) heißt es: „Eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde eingerichtet.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.