Gleich drei Schadenersatz-Prozesse gegen die Republik im „Corona-Fall Ischgl“ wurden in nur eineinhalb Stunden im Landesgericht für Zivilrechtssachen im Wiener Justizpalast abgehandelt. Und sie werden - das ließ man durchblicken - wie die ersten beiden abgeurteilt, nämlich mit Abweisung. Das Höchstgericht soll die Rechtslage prüfen.
Konkret geht es darum, ob durch das Seuchengesetz nur die gesamte Bevölkerung geschützt wird – oder eben doch auch Einzelpersonen, was in den ersten Zivilprozessen verneint wurde. Das muss der OGH entscheiden.
Bei den drei aktuellen Verfahren ging es um deutsche „Ischgl-Opfer“, die vom Verbraucherschutzverein VSV vertreten werden. Eine Frau klagt Österreich auf 43.000 Euro – ihr Lebensgefährte verstarb nach einem Ischgl-Urlaub im März des Vorjahres an Covid. Ein Deutscher kämpfte nach der Skiwoche auf der Intensivstation ums Überleben, er leidet an Long Covid und will 95.000 Euro.
Ischgl im März 2020 und im Dezember 2021:
Ein Münchner war als Sportartikelvertreter weder Ski fahren noch in der Gastro, sondern nur in Ischgler Sportgeschäften und steckte sich ebenfalls an. Seine Schadenersatzforderung beläuft sich auf 12.000 Euro.
Gegen die beiden ersten Prozesse läuft Berufung.
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