Wer gegen Corona getestet, aber nicht geimpft oder genesen ist, wird auch nach Einführung der Impfpflicht weiter arbeiten gehen können. Das kündigte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag nach einem Gespräch mit Arbeitsrechtsexperten an. Kocher weist auf Äußerungen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung hin, dass eine 2G-Regelung am Arbeitsplatz nicht praktikabel und umsetzbar wäre.
Auch wenn es zur Beibehaltung von 3G am Arbeitsplatz weitgehende Einigkeit gegeben habe, seien die Meinungen der Experten „in Detailfragen differenzierter“ und es werde unterschiedlichen Regelungsbedarf gesehen. Im Laufe der Begutachtung bestehe aber auch weiterhin die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben, erinnert Kocher.
Klare Regel für Arbeitsplätze
Entscheidend für Beschäftigte und Betriebe sei, dass am Arbeitsplatz bis auf Weiteres und aus aktueller Sicht auch über den 1. Februar hinaus die von der Regierung in Abstimmung mit den Sozialpartnern beschlossene 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt.
Arbeitssuchende erhalten 150 Euro
Bereits am Freitag hatte Kocher, nach der Ankündigung von ÖVP-Klubchef August Wöginger, bestätigt, dass Arbeitssuchende eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten werden. „Die Unterstützung erhalten alle, die im November und Dezember mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben“, so der Arbeitsminister. Auch Krankengeldbezieherinnen und -bezieher, die schon vorher arbeitslos waren und im Anschluss an die AMS-Leistung 32 Tage Krankengeld bezogen haben, sind anspruchsberechtigt.
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