Das schriftliche Urteil in der Buwog-Affäre (acht Jahre Haft) ist noch nicht einmal fertig geschrieben - da flattert dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser die nächste Anklage ins Haus!
Es geht um seine Tätigkeit bei der Meinl-Bank und Einkünfte in Höhe von 4,3 Millionen daraus, die er - so der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) - verschleiert haben soll. Mit Grasser wird auch sein früherer Steuerberater auf der Anklagebank im Wiener Landesgericht sitzen.
4,3 Millionen Euro verdiente Karl-Heinz Grasser für „Vertriebsleistungen“ bei einer Tochter der Bank, der mittlerweile die Bankkonzession entzogen worden ist. Dabei soll es sich aber um eine Briefkastenfirma („Silverwater“) gehandelt haben, die Grasser zugerechnet wird.
Steuerbehörde: 2,1 Millionen Euro Schaden
Laut Anklage hat er die Versteuerung dieser Einkünfte unterlassen, die 50 Prozent betragen sollten. Angeblicher Schaden laut Steuerbehörde 2,1 Millionen. Die Causa spielt im Jahr 2007, Grasser war damals gerade nicht mehr Finanzminister.
Die Anklage ist nicht rechtskräftig: Man darf davon ausgehen, dass sie bestritten und auch beeinsprucht wird. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
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