„In die Verhandlungen über die Route wurde auch der Veranstalter eingebunden und wir sind froh, dass wir eine Einigung erzielten“, sagt Polizei-Pressesprecher und Jurist David Furtner. Denn eine Untersagung einer fristgerecht – 48 Stunden vor Beginn – angemeldeten Kundgebung, sei beinahe unmöglich. Auch wenn diese für Ärger und Unmut sorgt. „Unmut ist nämlich keine rechtliche Kategorie“, stellt Furtner klar. Demos dürften nur dann untersagt werden, wenn bereits bei vorangegangenen Kundgebungen des Veranstalters behördlichen Anweisungen nicht befolgt wurden, eine Verletzung der öffentlichen Ordnung droht oder die Thematik im Widerspruch zum Recht steht – etwa Wiederbetätigung.
Polizei musste Strafe zahlen
Da Versammlungen und Demos ausdrückliche durch einen Erlass des Gesundheitsministeriums vom Covid-Gesetz ausgenommen sind, gibt’s auch hier keinerlei Handhabe. „Freie Meinungsäußerung hat einen sehr hohen Stellenwert“, betont Stefan Herdega vom Landesverwaltungsgericht OÖ. Dieses hatte etwa ein Demo-Verbot zum autofreien Hauptplatz in Linz gekippt, die Polizei musste deshalb Strafe zahlen. Die zweite Pegida-Kundgebung in Linz war hingegen nach rechtsradikalen Vorfällen rechtsgültig untersagt worden. Zusammengefasst: Ein Verbot der Demo am Sonntag durch die Landstraße wäre vermutlich gekippt worden. Solange die Demos friedlich bleiben, wird es sie geben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.