Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante für alle Personen. Die neue Verordnung tritt bereits am kommenden Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium Freitagabend mitteilte. Nach Österreich dürfen künftig nur noch Männer und Frauen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Sie müssen also geimpft oder genesen sein. Ansonsten müssen die Reisenden sofort in Quarantäne.
Obwohl der Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Freitagmorgen noch die Lockdown-Regeln rund um die Weihnachtsfeiertage gelockert hat, kommen vor den Feiertagen nun deutliche Verschärfungen auf alle Reisenden zu.
Konkret kann die Selbstisolation nur durch einen 72 Stunden lang gültigen PCR-Test oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung vermieden werden. Wer weder frisch getestet ist, noch seinen dritten Stich bereits hatte, muss in Quarantäne. Eine Einreise ist aber weiterhin möglich. Die Heimquarantäne gilt erst dann als beendet, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch eine Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Nur wenige Ausnahmen
Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder.
„Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken“, sagte Mückstein.
Nachweis oder Quarantäne
Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne und sich zur Pre-Travel-Clearance registrieren lassen, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Ein elfjähriges Kind muss nach der Einreise mit seinen Eltern, die entweder dreifach geimpft oder doppelt geimpft und frisch PCR-getestet sind, laut neuester Verordnung aber zum Beispiel nicht in Quarantäne.
Für Pendlerinnen und Pendler gilt weitere eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3G-Regel aufrecht.
Landeverbote für Staaten wird erweitert
Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch die Staaten Angola, Sambia, Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete ergänzt. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen.
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