Kryptowährungen werden künftig wie Aktien besteuert. Auf Einkünfte aus Bitcoin und Co fällt ab 1. März 2022 ein Steuersatz von 27,5 Prozent an, unabhängig davon, wie lange die Assets gehalten wurden.
Für Aufregung unter den Anlegern sorgte der Stichtag, ab dem die neue Regelung rückwirkend gilt. Die Besteuerung wird auf alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, angewendet.
Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 gekauft und über die Spekulationsfrist hinaus gehalten werden, gelten hingegen als „Altvermögen“, Gewinne aus einem Verkauf müssen nicht versteuert werden. Die Steuerpflicht betrifft sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungen als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen.
Ab 2023 gilt für inländische Dienstleister auch eine Abzugspflicht für die Kapitalertragssteuer (KESt), das heißt Anbieter wie Bitpanda müssen für die Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.