Neue Steuer kommt

Kryptowährungen: Das ändert sich 2022 für Anleger

Web
19.12.2021 11:17

Kryptowährungen werden künftig wie Aktien besteuert. Auf Einkünfte aus Bitcoin und Co fällt ab 1. März 2022 ein Steuersatz von 27,5 Prozent an, unabhängig davon, wie lange die Assets gehalten wurden.

Für Aufregung unter den Anlegern sorgte der Stichtag, ab dem die neue Regelung rückwirkend gilt. Die Besteuerung wird auf alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, angewendet.

Kursgewinne bei Kryptowährungen sind künftig steuerpflichtig. Für Aufregung sorgte der Stichtag, ab dem die Regelung gilt: Dieser liegt in der Vergangenheit. (Bild: ©Chinnapong - stock.adobe.com)
Kursgewinne bei Kryptowährungen sind künftig steuerpflichtig. Für Aufregung sorgte der Stichtag, ab dem die Regelung gilt: Dieser liegt in der Vergangenheit.

Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 gekauft und über die Spekulationsfrist hinaus gehalten werden, gelten hingegen als „Altvermögen“, Gewinne aus einem Verkauf müssen nicht versteuert werden. Die Steuerpflicht betrifft sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungen als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen.

Ab 2023 gilt für inländische Dienstleister auch eine Abzugspflicht für die Kapitalertragssteuer (KESt), das heißt Anbieter wie Bitpanda müssen für die Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen.

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