Seit Mitternacht sieht die Bundes-Einreiseverordnung strengere Regelungen zur Einreise nach Österreich vor. Diese beinhalten zusätzlich zum gültigen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) einen negativen PCR-Test, der bereits bei der Abreise vorliegen muss (2G plus). Eine Booster-Impfung befreit vom PCR-Test. Vorsicht: Die Regelung gilt auch für all jene, die nur einen Kurztrip über die Grenze unternehmen!
Seit 20. Dezember, 0 Uhr, benötigen alle Personen, die nach Österreich einreisen, grundsätzlich einen 2G-plus-Nachweis. Wer über kein negatives Testergebnis verfügt, muss sich registrieren (Pre-Travel-Clearance) und unverzüglich in Quarantäne begeben. All jene, die bereits „geboostert“ (3. Impfung) sind, benötigen keinen PCR-Test.
Freitesten am fünften Tag
„Österreicher, EU-, EWR-Bürger und Personen, die in der EU wohnhaft sind und über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, müssen eine Registrierung vornehmen und sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Aus dieser können sie sich frühestens am fünften Tag mit einem negativen PCR-Test freitesten“, heißt es vonseiten der Tiroler Polizei.
Die verschärften Einreiseregeln gelten auch für Österreicher, die das Bundesgebiet zum Beispiel nur für einen kurzen Einkauf verlassen!
Tiroler Polizei
Im Pendlerverkehr könne für die Einreise anstelle eines negativen PCR-Tests auch ein negativer Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgewiesen werden. Der Transitverkehr sei von diesen Regelungen ausgenommen. Die Polizei betont: „Die verschärften Einreiseregeln gelten auch für Österreicher, die das Bundesgebiet zum Beispiel nur für einen kurzen Einkauf verlassen!“
Polizei erhöht Kontrolldichte
Die verschärften Einreiseregelungen werden von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Bundesheer und den Gesundheitsbehörden überwacht, „wobei die Kontrolldichte ab Montag sukzessive erhöht wird“, so die Exekutive.
Am Flughafen Innsbruck werden bereits seit dem Wochenende lückenlose Kontrollen durchgeführt. Die Daten von aus Großbritannien einreisenden Personen werden inklusive Aufenthaltsort und Aufenthaltsdauer registriert.
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