Maxwell-Prozess
Anklage sieht „raffinierte Sexualstraftäterin“
„Sie wusste genau, was sie tat. Sie ist gefährlich und eine raffinierte Sexualstraftäterin.“ Dieses Bild hat die Staatsanwaltschaft am Montag im Schlussplädoyer des Prozesses gegen Ghislaine Maxwell in New York gezeichnet. Die Verteidiger der Ex-Partnerin des verstorbenen Milliardärs Jeffrey Epstein stellten den Fall hingegen als juristische Abrechnung mit ihrer Mandantin dar, da die Staatsanwaltschaft Epstein nicht mehr belangen könne.
Der ursprünglich auf sechs Wochen angesetzte Prozess gegen Maxwell könnte deutlich früher zu Ende gehen. Nach nur drei Wochen und zwölf Verhandlungstagen mit Zeugenaussagen begannen am Montag die Schlussplädoyers. Laut CNN haben die Geschworenen bis Mittwoch für ihre Beratungen Zeit, um noch vor der Weihnachtspause eine Entscheidung zu treffen. Möglich seien aber auch weitere Beratungen in der darauffolgenden Woche.
In dem Prozess gegen die langjährige Vertraute des 2019 gestorbenen Multimillionärs Epstein will die Staatsanwaltschaft die Jury davon überzeugen, dass Maxwell als Helferin eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum Missbrauch von Minderjährigen gespielt hat. Sie ist in sechs Punkten angeklagt, ihr drohen im Fall einer Verurteilung viele Jahre Haft. Maxwell hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
„Hat Opfer manipuliert und auf Missbrauch vorbereitet“
Doch für Staatsanwältin Alison Moe steht fest: „Sie hat ihre Opfer manipuliert und sie auf sexuellen Missbrauch vorbereitet“. Maxwell sei „schick“ und „lächelnd“ aufgetreten und habe so die mutmaßlichen Opfer, die oft aus problematischen Familienverhältnissen stammten, in eine Falle gelockt, zitierte die „New York Times“ aus dem Plädoyer.
Sie sei „eine unschuldige Frau, zu Unrecht Verbrechen bezichtigt, die sie nicht begangen hat“, sagte Verteidigerin Laura Menninger zum Abschluss. Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiere auf fehlerhaften Erinnerungen. Den Zeuginnen sei es nachträglich und erst Jahre später in den Sinn gekommen, dass Maxwell bei deren Ausbeutung anwesend gewesen sei. Die Angeklagte selbst verweigerte eine Aussage vor Gericht.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.