Vor vier Jahren wurde ein fünfjähriger Bub von einer Holzfigur auf der Kärntner Gerlitzen erschlagen (wir berichteten). Nachdem am vergangenen Mittwoch der Prozess am Landesgericht in Klagenfurt vertagt wurde, fällte am Dienstag Richterin Ute Lambauer ein Urteil.
Ein Hüttenwirt wurde am Dienstag im Prozess um einen getöteten fünfjährigen Buben wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Mann hätte sich darum kümmern müssen, dass die Holzfigur vor dem Almmuseum sicher steht, begründete die Richterin ihre Entscheidung.
Kritik wegen langer Prozessdauer
Richterin Ute Lambauer bedauerte die lange Prozessdauer und kritisierte, dass sich alle Beteiligten stur wechselseitig die Verantwortung zuzuschieben versucht hatten.
Geldstrafe für Hüttenwirt
Jener Hüttenwirt muss nun nicht nur eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je acht Euro bezahlen, sondern auch ein Teilschmerzengeld von 1000 Euro an die Mutter des getöteten Kindes.
Die Urteile - ein Zweitangeklagter wurde freigesprochen- sind nicht rechtskräftig.
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