Im Jänner jährt sich die MegaUpload-Razzia beim Internetunternehmer Kim Dotcom zum zehnten Mal - und noch immer kämpft der gebürtige Deutsche in seiner Wahlheimat Neuseeland gegen die Auslieferung an die USA, wo ihm wegen Urheberrechtsvergehen der Prozess gemacht werden soll. Im langwierigen juristischen Tauziehen mussten Dotcom und seine Mitangeklagten nun einen weiteren Rückschlag hinnehmen.
Bereits vergangenes Jahr urteilte das neuseeländische Höchstgericht, dass eine Auslieferung von Kim Dotcom und seinen Mitangeklagten an die USA möglich sei. Dotcom und seine Anwälte legten allerdings in mehreren Punkten Berufung gegen die Entscheidung ein.
Wie das Filesharing-Nachrichtenportal „TorrentFreak“ berichtet, hat das Höchstgericht nun einige der im Dotcoms Berufungsverfahren vorgebrachten Kritikpunkte zurückgewiesen. Dotcom und seine Anwälte hatten dem Gericht vorgeworfen, einige der von ihnen vorgebrachten Beweise nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Das Gericht weist dies zurück.
Gericht: „Keine Fehler aufgetreten“
In der Stellungnahme des Gerichts heißt es: „Wir sind der Ansicht, dass dieses Gericht in Bezug auf die vorgeschlagenen Berufungen nichts mehr unternehmen muss, da wir zu dem Schluss kommen, dass keine Fehler aufgetreten sind.“ Für Dotcom und die anderen Angeklagten ein Rückschlag - aber wohl nicht das Ende ihres Kampfes gegen die Auslieferung.
Dotcom hat die Entscheidung nicht kommentiert. Auf seinem Twitter-Kanal veröffentlichte der schillernde Internetunternehmer allerdings einen Tweet, in dem es heißt: „Unbeeindruckt. Ich fange im Jänner mit Live-Streaming an. Seid dabei. 2022 wird ein Spaß. Genießt eure Feiertage!“
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