Versorgung am Land

Tirol: 2,2 Mio. Euro für Primärversorgungszentren

Tirol
21.12.2021 14:35

Das Land Tirol wird in den kommenden zwei Jahren 2,2 Millionen Euro in sechs neue Primärversorgungseinheiten investieren. Die Landesregierung hat am Dienstag der Vereinbarung des Landes mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über die Mitfinanzierung zugestimmt. Dadurch sollen Krankenanstalten - insbesondere deren Ambulanzen - entlastet und die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum gestärkt werden, umriss Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) die Ziele.

„Wir müssen die Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit für die Bevölkerung noch moderner denken und die Vernetzung zwischen den einzelnen Gesundheitsberufen anregen und fördern“, betonte der Landeshauptmann in einer Aussendung. „Das kompakte Versorgungsangebot erspart den Patientinnen und Patienten Zeit und oft auch lange Fahrtwege“, ergänzte LHStv. Ingrid Felipe (Grüne).

Gesundheitszentren werden ermöglicht
Denn durch Primärversorgungseinheiten werde der Zusammenschluss von einzelnen Ärztinnen und Ärzten zu Gemeinschaftspraxen oder interdisziplinären Gesundheitszentren und -netzwerken ermöglicht. Dort könnten neben der Ärzteschaft auch weitere Berufsgruppen wie diplomiertes Gesundheits- und Pflegepersonal oder Physiotherapeuten und Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gesundheitsprävention, Diätologie und Sozialarbeit ihre Leistungen anbieten, so die Verantwortlichen.

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So können sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vernetzen, ihre Kompetenzen bündeln und beispielsweise Öffnungs- und Ordinationszeiten abstimmen und ausweiten.

Gesundheitslandesrätin Annette Leja

Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP) verwies darauf, dass nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch die Ärzteschaft von den Primärversorgungszentren profitiert: „So können sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vernetzen, ihre Kompetenzen bündeln und beispielsweise Öffnungs- und Ordinationszeiten abstimmen und ausweiten“, führte Leja aus. Die Diagnostik und Versorgung könne dadurch insbesondere für Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum vereinfacht und Wege verkürzt werden. Zudem könnten Überweisungen in Spitäler oder zu Fachärztinnen und -ärzten gezielter und effizienter erfolgen.

Der Kostenbeitrag des Landes beläuft sich auf bis zu eine Million Euro für das Jahr 2022 und auf bis zu 1,2 Millionen Euro für das Jahr 2023. Mit dem finanziellen Beitrag des Landes werden insbesondere das Primärversorgungs-Management, die Anschubfinanzierung, die Leistung der Gesundheits- und Krankenpflege sowie weiterer Gesundheits- und Sozialberufe finanziert.

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