Schlusspfiff der Causa

GAK-Prozess in Graz: Buchhalterin wurde verurteilt

Steiermark
21.12.2021 18:22

Eine Buchhalterin des ehemaligen Fußball-Meister GAK ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen teilweise schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung verurteilt worden. Für das Finanzvergehen muss sie 150.000 Euro zahlen, der Betrug bleibt ohne Zusatzstrafe, da sie bereits wegen eines ähnlichen Delikts zu zwei Jahren bedingt verurteilt worden ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Acht Jahre lang war die Grazer Staatsanwaltschaft mit dem Fall betreut, 2016 übernahm schließlich die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) den umfangreichen Akt. Mehrere Male musste der Gutachter gewechselt werden. Im Vorjahr wurde schließlich entschieden, keine Anklage gegen die Ex-Präsidenten zu erheben, auch gegen weitere Personen wurde das Verfahren eingestellt. Übrig blieb eine frühere Buchhalterin (56), die unter den Präsidenten Harald Sükar, Rudi Roth und Peter Svetits tätig war.

GAK-Prozess in Graz - Ex-Buchklagerin auf Anklagebank (Bild: Sepp Pail)
GAK-Prozess in Graz - Ex-Buchklagerin auf Anklagebank

Der Oberstaatsanwalt betonte, die Einstellungen der Verfahren sei im Falle von Peter Svetits wegen Verjährung erfolgt. Rudi Roth und Harald Sükar, die nächsten Präsidenten, seien „viel beschäftigte Geschäftsleute gewesen, die sich den GAK als Hobby geleistet haben“, meinte der Ankläger. Sie hätten sicher „für administrative Dinge nicht viel Zeit aufgewendet“. Das Schwarzgeld, mit dem die Spieler teilweise bezahlt wurden, wurde aus verkauften, aber nicht in der Buchhaltung verrechneten Eintrittskarten lukriert. Damit wurden indirekt auch die Bundesliga und der steirische Fußballverband geschädigt, da diese Anteile aus dem Eintrittskartenverkauf erhielten.

Angeklagte geständig und kooperationsbereit
ie 56-Jährige ist seit 2011 geständig und hatte von sich aus Unterlagen zur Verfügung gestellt. „Sie hat das System der Schwarzzahlungen nicht erfunden“, betonte die Verteidigerin. Als die Beschuldigte 1997 zum GAK kam, gab es das System bereits. „Ich bin während der ganzen Zeit beim GAK immer unter Druck gestanden“, erzählte die Angeklagte. „Man hat mir immer erklärt, wenn ich es nicht mache, macht es ein anderer“, gab sie in Bezug auf die gefälschten Abrechnungen an.

Nachdem die Ex-Buchhalterin sehr ausführlich zu den Machenschaften rund um die offizielle und inoffizielle Spielerentlohnung befragt worden war, waren für den zweiten Tag die ehemaligen GAK-Präsidenten Sükar, Roth und Svetits geladen. Sükar ließ sich krankheitshalber entschuldigen.

Richter Erik Nauta (Bild: Stockner)
Richter Erik Nauta

Roth erklärte, er wollte von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen, wurde dann aber von Richter Erik Nauta mit seinen eigenen früheren Aussagen konfrontiert. Seine stereotype Antwort lautete, er erinnere sich an gar nichts, das sei zu lange her. Außerdem sei er in Spielerverhandlungen nie eingebunden gewesen. Interessantes Detail: Zu Beginn der Ermittlungen war Roth teilweise geständig gewesen, widerrief das aber später. Die WKStA sah keinen Grund, ihn anzuklagen.

Auch Peter Svetis vom Gericht befragt
Ebenfalls erschienen war Peter Svetits, der beim GAK auch Sportdirektor war. Auch er wurde mit der Schwarzgeld-Praxis konfrontiert. „Das ist alles für die Persönlichkeitsrechte bezahlt worden“, betonte Svetits und ergänzte: „Das war unsere Rechtsmeinung damals.“

Nach ihrer Zeit beim GAK war die 56-Jährige bei einer anderen Firma tätig, wo sie rund 250.000 Euro veruntreut haben soll. Bezahlt habe sie damit Geisterheiler und eine Wahrsagerin, schilderte der Staatsanwalt. Für diese Machenschaften wurde sie zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Urteil nicht rechtskräftig
Der Schöffensenat sah nun davon ab, der Frau für den teilweise schweren Betrug eine Zusatzstrafe zu geben, da „es in diesem Fall nur 50.000 Euro Schaden sind, außerdem war sie geständig und unbescholten“, begründete Richter Erik Nauta. „Die Taten liegen mehr als 15 Jahre zurück und sie hat sich seit damals wohlverhalten“, meinte der Richter. Als mildernd sah er auch die „unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer“ an. Für das Finanzvergehen muss die Angeklagte 150.000 Euro zahlen, ansonsten werden fünf Monate Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Sie nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Steirerkrone
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