Geständnis am Urteilstag im Prozess gegen den Wiener Bierwirt, der sich wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ex-Freundin im vergangenen Frühjahr in Wien vor Gericht verantworten muss: Der 43-Jährige hatte zweimal auf die 35-Jährige geschossen, diese hatte sich wenige Tage zuvor von ihm getrennt. Am Mittwoch erklärte er vor Gericht: „Ich gestehe alles, ich bin schuldig.“
Mit einer Überraschung startete der zweite und letzte Prozesstag gegen den 43-jährigen Angeklagten. Zu Verhandlungsbeginn holte er einen Zettel hervor, von dem er mit schwacher Stimme die folgenden Worte ablas: „Ich gestehe alles. Ich bin schuldig, ich übernehme die Verantwortung für den Tod meiner Frau. Es kommt mir vor wie ein böser Traum, ich will selbst nicht wahrhaben, dass ich zu so einer miesen Tat fähig bin.“
Weiters führte er aus: „Der Gutachter hat recht, der Alkohol war eine Schutzbehauptung. Und er hat auch recht mit dem Verdrängungsmechanismus“, so der 43-Jährige. Mit den Worten: „Mehr möchte ich nicht dazu sagen“ schloss der wegen Mordes Angeklagte.
Am ersten Prozesstag noch von „Filmriss“ gesprochen
Eine Überraschung war das nicht zuletzt deshalb, weil seine Verantwortung in der Causa am Montag noch anders gelautet hatte. Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte erklärt, sich aufgrund seiner Alkoholisierung nicht an die Tat erinnern zu können. Er räumte ein, dass es sich bei der Tatwaffe um seine Pistole handle. Als Geständnis wurde das seitens des Gerichts jedoch nicht gewertet. „Er sagte nämlich: ,Ich wusste nicht, was ich tat. Aber da es meine Pistole ist, muss ich es wohl gewesen sein‘“, erklärte die beisitzende Richterin.
Der 43-Jährige gab an, einen Filmriss gehabt zu haben, habe die Tat in „voller Berauschung verübt“. Letzteres konnte ein Sachverständiger jedoch ausschließen. So habe der Angeklagte am 29. April den Weg zum Tatort, die Wohnung der Frau im Bezirk Brigittenau, gefunden, eine Waffe bei sich gehabt und die Tat auch ausgeführt. Er schoss seiner Ex-Freundin, der 35-jährigen Krankenschwester Marija L., im Beisein der 13 Jahre alten Tochter und eines Nachbarn erst in den Oberschenkel und dann in den Kopf.
Laut Gutachten „brandgefährlich“
Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass bei dem 43-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliege - allerdings nicht in dem Ausmaß, dass er das Unrecht seines Handelns nicht hätte erkennen können. Der Angeklagte gilt als brandgefährlich, er war bereits vor dem Prozess mehrfach wegen gewalttätiger Ausraster aufgefallen, etwa bei der Haftprüfung.
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