Ab 3. Jänner 2022 muss Salzburgs Handel die Kontrolle eines 2G-Nachweises bei Kunden verpflichtend durchführen. Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Supermärkte oder Apotheken. Der Handelsverband kritisiert diese Vorgaben.
Ab 3. Jänner 2022 gilt die verpflichtende Kontrolle des 2G-Nachweises auch Salzburger Handel. Das ist Inhalt der Covid-19-Maßnahmenbegleitverordnung von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP), die heute, Donnerstag, kundgemacht wurde.
Geschäftsinhaber sollen ab dem Tag ihre Kundschaft verpflichtend auf einen gültigen 2G-Nachweis, nach Möglichkeit bereits beim Betreten des Geschäftes, kontrollieren. Spätestens darf dies beim Kauf von Waren an der Kassa passieren. Die Kontrolle betrifft sowohl den Handel als auch sämtliche Dienstleister. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel der Lebensmittelhandel oder Apotheken.
Flächendeckend im Eingangsbereich nicht umsetzbar
„Solange der Handel in Salzburg offen bleiben kann, nehmen wir mit Blick auf Omikron die Kontrollen maximal im Zuge des Erwerbs von Waren an der Kassa in Kauf. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass sich dadurch etwas am Infektionsgeschehen ändert, da der Handel nachweislich kein Corona-Hotspot ist. Flächendeckende 2G-Kontrollen im Eingangsbereich der Geschäfte sind jedenfalls nicht umsetzbar“, erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des österreichischen Handelsverbandes.
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