Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) betont, dass es nur zu einer Impfpflicht kommen könne, wenn die Vakzine entsprechende Wirksamkeit besitzen. Nach gegenwärtigem Wissensstand sei das auch bei der Omikron-Variante der Fall. Greife die Impfung aber nicht, werde man das Vorhaben überdenken müssen, sagt Edtstadler. Den Inhalten der Corona-Demos steht die Ministerin ablehnend gegenüber, das Demonstrationsrecht hält sie aber hoch. Als Europaministerin sprach sie auch über die EU und ihre Herausforderungen 2022 (siehe Video oben).
Dass es während der Pandemie zu Grundrechtseingriffen gekommen ist, hält die Verfassungsministerin für notwendig. Denn der Staat habe die verfassungsrechtliche Aufgabe, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Einen maximalen Zeitraum für solche Einschnitte sieht sie nicht: „Solange wir sehen, dass das Gesundheitssystem tatsächlich gefährdet ist, wird es immer wieder notwendig sein, Maßnahmen zu setzen“, sagte sie im Interview mit der APA.
Entscheidung zu Pflicht „schmerzhaft“
In diesem Kontext argumentiert Edtstadler auch die Impfpflicht, die ab Februar wirksam sein soll. Die Entscheidung dafür sei „schmerzhaft“ gewesen, doch denke sie, dass diese dazu führen könne, dass man nicht mehr von Lockdown zu Lockdown gehen müsse. Hier sei die Impfpflicht der geringere Eingriff in die Grundrechte.
Rechtlich ist aus Sicht der Ministerin die Impfpflicht umsetzbar, solange das Ziel der Aufrechterhaltung der Gesundheitssysteme damit erreicht werden kann. Das Mittel dafür sei „nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand“ die Impfung, auch was Omikron betreffe, betont Edtstadler, jedoch nicht ohne anzumerken: „Selbstverständlich werden wir permanent und auch nach Inkrafttreten anschauen müssen, ist die Impfung wirksam und kann sie auch schützen.“
Sie wolle als Verfassungsministerin ein Gesetz, das auch der Verfassung entspricht: „Das ist nur der Fall, wenn die Impfung wirksam ist. Wenn sie nicht greifen sollte, muss man das natürlich überdenken.“ Allerdings verweist Edtstadler darauf, dass es auch die Möglichkeit gebe, Impfstoffe anzupassen.
„Mahne davor, Demonstrationsfreiheit einzuschränken“
Die Impfpflicht hat ja die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen befeuert. Edtstadler zeigt Verständnis für die Betroffenheit etwa von Gesundheitseinrichtungen, Medien oder Einzelpersonen, die neuerdings Bedrohungen ausgesetzt sind. Dennoch betont sie: „Ich mahne davor, allgemein zu sagen, man könnte die Demonstrationsfreiheit einschränken.“ Zudem gebe es auch die rechtliche Möglichkeit, Spontan-Demonstrationen abzuhalten: „In der Demokratie muss das möglich sein.“
Bedenklich ist für Edtstadler, dass im Rahmen der Bewegung zunehmend auch extremistisches Gedankengut laut wird. Es gebe einen „enormen Zulauf zu antisemitischen Verschwörungsmythen“. Offenbar sei es leichter, in Zeiten, in denen man auf digitale Inhalte mit ihren Echokammern zurückgeworfen werde, Menschen für eine „irre Ideologie“ zu rekrutieren: „Hier sehen wir durch die Pandemie einen Boost.“
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