Die Ermittlungen in der sogenannten Schredder-Causa, bei der ein Kanzler-Mitarbeiter nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos und vor der drohenden Abwahl von Alt-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) fünf Festplatten unter falschem Namen schreddern ließ, sind nun zum zweiten Mal eingestellt worden. Das teilte das Bundeskanzleramt am Dienstag mit. Damit bestätige sich, dass die gegen die Mitarbeiter „erhobenen Vorwürfe haltlos waren“, hieß es in einer Aussendung.
Gegen die beiden Mitarbeiter sei bei gegebenem Sachverhalt kein strafbares Verhalten feststellbar gewesen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien der APA bestätigte.
Die Causa kam ins Rollen, nachdem im Mai 2019 das Ibiza-Video veröffentlicht wurde. Kurz darauf hatte ein Kanzler-Mitarbeiter - unter falschem Namen und ohne zu bezahlen - fünf Festplatten bei der Firma Reisswolf vernichten lassen. Nach medialen Berichten nahm zunächst die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen auf, trat diese dann aber an die Staatsanwaltschaft Wien ab. Dort wurden sie einige Zeit später eingestellt.
Opposition brachte neue Erkenntnisse ins Spiel
SPÖ und NEOS brachten jedoch nach neuen Erkenntnissen im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 neuerlich eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Teil der Ermittlungen war nämlich ein Amtshilfeersuchen der WKStA an das Kanzleramt. Laut SPÖ und NEOS sei dieses von zwei Mitarbeitern „tatsachenwidrig“ beantwortet worden.
Denn wie im Ibiza-U-Ausschuss präsentierte Fotos der geschredderten Festplatten nahe legten, habe es sich nicht ausschließlich um Festplatten aus Drucker-Multifunktionsgeräten gehandelt. Auf einem unmittelbar vor dem Schredder-Akt angefertigten Bild ist ersichtlich, dass zwei der Festplatten anderen Typs waren, nämlich Festplatten aus Laptops.
Außerdem ist auf einer Rechnung der für die Wartung zuständigen Firma vermerkt, dass fünf gleiche Speichermedien ausgebaut worden waren. Geschreddert wurden aber zwei verschiedene Typen von Festplatten. SPÖ und NEOS hatten in der Anzeige daher unter anderem angeregt, den Bericht der Internen Revision des Bundeskanzleramts zur „Schredder-Affäre“ sowie die Rechnung der Firma „beizuschaffen“.
Datenlöschung für Kanzleramt legitim
Die Mitarbeiter, einer davon Arno M., hatten auch im Ibiza-Ausschuss ausgesagt. Sie hatten betont, dass das Vernichten der Festplatten aufgrund sensibler Informationen ein „üblicher“ und „normaler“ Vorgang gewesen sei. In mehreren Anfragebeantwortungen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein hatte es 2019 ebenfalls geheißen, dass die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen ein rechtskonformer Vorgang sei.
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