Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen naturschutzrechtliche Bewilligung ab. Nun soll eine neue Kostenschätzung in den kommenden zehn Tagen vorliegen. Im Optimalfall für die Garagenbetreiber könnte der Baustart noch in diesem Sommer stattfinden.
In der Stadt Salzburg ist ein Baustart für die umstrittene Erweiterung der Mönchsberggarage in greifbare Nähe gerückt. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat nun die Beschwerde gegen die Ende Mai erteilte naturschutzrechtliche Bewilligung abgewiesen. Damit könnten schon in diesem Sommer die Bagger auffahren. Eine Revision gegen die Entscheidung vor dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof wäre zwar noch möglich, sie hätte aber keine aufschiebende Wirkung mehr.
Die Salzburger Parkgaragengesellschaft - sie befindet sich zu 60 Prozent im Eigentum der Stadt und zu 40 Prozent im Eigentum des Landes Salzburg - möchte die unterirdische Garage um mehr als 650 auf rund 2.000 Stellplätze erweitern. Bereits seit dem Jahr 2011 gibt es dazu konkrete Planungen. Die Garagenbetreiber haben am gestrigen Montag Bescheid erhalten, dass der Beschwerde nicht stattgegeben werde. Die Bewilligung gelte mit der Zustellung der Entscheidung damit als rechtsgültig.
Schon im naturschutzrechtlichen Bescheid vom Mai habe die Behörde beinahe 110 Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau gefordert, die vom LVwG im Wesentlichen bestätigt worden seien, erklärte Garagen-Geschäftsführer Helmut Sattler. „Dort wo die Baustelle eingerichtet wird, entsteht nach der Fertigstellung eine Naturlandschaft mit Magerwiese, Düngeverbot und einem Laichgewässer für Reptilien. Die Situation für Fauna und Flora wird dort besser.“ Mit dem Bau dürfe zudem nur in den Monaten Juli und August begonnen werden, die Bauzeit dürfe den projektierten Zeitrahmen von 22 Monaten dabei nicht überschreiten.
Sattler würde dabei gerne im Sommer 2022 mit dem Bau beginnen. Dies sei möglich, weil bereits im November mit der ersten Stufe des zweistufigen Ausschreibungsverfahrens begonnen wurde. Ende Jänner wird das Projekt noch einmal dem Aufsichtsrat vorgelegt. „Dazu soll in den kommenden zehn Tagen eine genaue Kostenschätzung vorliegen.“ Klar sei, dass es eine Erhöhung geben werde, wie sie aktuell bei vielen anderen Bauprojekten zu sehen sei. „Die Baupreise sind materialseitig sehr stark gestiegen.“ Während man vor zehn Jahren noch mit einem Ausbau-Aufwand von 20 Millionen Euro rechnete, wurden die Kosten im Frühjahr 2021 mit rund 30 Millionen Euro beziffert. Zuletzt war bereits von bis zu 34 Millionen Euro Baukosten die Rede.
Neben der Möglichkeit der Revision gegen das aktuelle LVwG-Erkenntnis bleibt außerdem eine weitere rechtliche Unsicherheit. Derzeit liegt noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, ob das Projekt nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung hätte unterzogen werden müssen.
Die Entscheidung des LVwG ist ein weiterer Rückschlag für die Gegner des Garagenausbaus. Sie fürchten, dass durch die Erweiterung noch mehr Kfz-Verkehr angezogen wird und die umliegenden Stadtteile belastet. Die Projektgegner hatten im März 2021 mehr als 3.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Ausbau der Mönchsberggarage vorgelegt. Das Ansinnen war aber in der Folge aufgrund formaler Fehler von der Hauptwahlbehörde abgewiesen worden. Dabei musste vor allem Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) Kritik einstecken: Ihm wurde vorgeworfen, dass er die Antragsteller im Nachhinein auflaufen ließ, statt sie rechtzeitig auf formale Fehler hinzuweisen. Die gesammelten Unterschriften gingen dadurch verloren.
Ein weiterer Versuch, im Salzburger Gemeinderat eine Bürgerbefragung zum Ausbau zu initiieren, blieb im September 2021 erfolglos. Die laut Stadtrecht benötigte Zweidrittelmehrheit für einen dringlichen Antrag scheiterte mit den Stimmen der ÖVP und der Liste SALZ.
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