„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, betonte Richter Christoph Lichtenberg. Ein Oberösterreicher war in Graz angeklagt, weil er auf sozialen Medien gepostet hatte: „Der Kurz gehört erschossen!“ Davon wollte der 35-Jährige aber nichts wissen. Jemand habe sein Profil gehackt. Er muss nun eine Geldstrafe zahlen.
Der angeklagte Installateur aus Linz war gleich gar nicht zu seinem Prozess in Graz erscheinen. „Ich habe nix bekommen“, erklärte er Richter Christoph Lichtenberg, der ihn kurzerhand aus dem Verhandlungssaal anrief, man könne aber ruhig in seiner Abwesenheit verhandeln.
Es ging um das Vergehen der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen - in diesem Fall um Mord. Das sollte sich jeder bewusst machen, der im Internet postet.
„Jemand hat sich Zugriff zum Account verschafft“
„Politik interessiert mich gar nicht“, sagte der 35-jährige Familienvater. Er habe weder ein Problem mit Kurz noch mit den Corona-Maßnahmen. Er sei davon nicht betroffen gewesen.
Den Kommentar unter einem Zeitungsartikel auf Facebook erklärt er sich mit einem Hacker-Angriff: „Da hat sich wer Zugriff zu meinem Account verschafft.“
Es setzte eine Geldstrafe
Wenn man sich allerdings sein Auftreten in den sozialen Medien genau anschaut, kommt da sehr wohl Unmut zum Ausdruck. Auch Aussagen von Herbert Kickl werden geteilt. Der Richter verurteilte den Angeklagten (nicht rechtskräftig) zu einer 3600-Euro-Geldstrafe.
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