Auch im Unterricht

Schulstart kommende Woche mit Masken für alle

Politik
05.01.2022 07:46

Am Montag, dem 10. Jänner startet an den Schulen wieder planmäßig der Unterricht - allerdings mit coronabedingten Sicherheitsvorkehrungen. So herrscht in den Schulen Maskenpflicht für alle, auch während des Unterrichts. Für Volks- und Mittelschüler sowie die Unterstufen im Gymnasium reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz, in der Oberstufe gilt dann FFP2-Pflicht. Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.

Die sogenannte Sicherheitsphase an den Schulen wird bis einschließlich zum Ende der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien - also bis Freitag, 14. Jänner 2022 - verlängert, heißt es auf der Website des Bildungsministeriums. Das heißt, alle Schüler testen dreimal pro Woche, davon mindestens einmal mit einem PCR-Test. Außerdem bleibt die Präsenzpflicht aufgehoben, Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht tageweise fernbleiben wollen, können dies ohne ärztliches Attest tun.

Eltern sollen Kinder vor Schulrückkehr testen
Bereits vor den Weihnachtsferien wurden die Eltern darum ersucht, ihre Kinder vor der Rückkehr in die Schule zu testen, im Idealfall mit PCR-Test. Verpflichtend einfordern könne man die Tests aber nicht, hieß es gegenüber der „Krone“. Doch die Sorge wegen Omikron ist groß, daher haben viele Schulen die Eltern bereits eindringlich ersucht, einen Gurgeltest zum Ferienende einzuplanen. Zuletzt hatte eine Wiener Schule für Aufsehen gesorgt, die in einem Elternbrief angekündigt hatte, dass eine Teilnahme am Unterricht ohne PCR-Test nicht möglich sei.

(Bild: GEORG HOCHMUTH)

Für Lehr- und Schulpersonal gilt 3G-Regel
Auch für das Lehrpersonal gilt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen verpflichtenden Testnachweis erbringen, wobei mindestens zweimal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist. Das gilt auch für Internatspersonal. 

Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, so muss die Klasse für fünf Tage ins Distance Learning. Die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings.

Keine Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen sind bis zum Ende der Sicherheitsphase nicht erlaubt, auch Konferenzen und Elterngespräche sollen nur mittels digitaler Kommunikation stattfinden. Internatsschüler müssen bei der Rückkehr ins Internat einen 3G-Nachweis vorlegen. 

Zudem empfiehlt das Bildungsministerium dringend, „die Informations- und Aufklärungsarbeit zu den bestehenden Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche zu forcieren“. Auch Schulärzte sind angehalten, hier Eltern und Schüler entsprechend zu informieren. Wer sich impfen lässt, darf dafür vom Unterricht fernbleiben.

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