Neben neuen Quarantäne-Regeln und einer Maskenpflicht im Freien sind am Donnerstag auch Verschärfungen im Handel angekündigt worden. So werde eine Kontrollpflicht im Handel eingeführt, kündigte Bundeskanzler Karl Nehammer an, auch Betriebssperren wurden in den Raum gestellt, sollte man sich nicht an diese Maßnahmen halten.
Ab der kommenden Woche werde der Kontrolldruck in den Betrieben und im Handel verstärkt, so Nehammer, der in diesem Zusammenhang auch von einer Erhöhung bei der Zahl der Schwerpunktaktionen sprach. Der Handel steht ab dem 11. Jänner - und damit erstmals in dieser Pandemie - in der Pflicht, 2G-Kontrollen bei den Kunden durchzuführen - am Eingang zum Geschäft oder spätestens beim Bezahlen, hieß es.
Diese Maßnahmen sollen helfen, den derzeit nach wie vor geltenden Lockdown für Ungeimpfte durchzusetzen. Denn derzeit dürfen eigentlich nur Geimpfte oder Genesene im Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gelten die Regeln eines harten Lockdowns.
Temporäre Betretungsverbote, Straferhöhung, Sperren
Bei groben Vergehen eines Betriebes gegen die Maßnahmen sind ab 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote möglich. Ab dann ist auch eine Erhöhung der Strafen vorgesehen. Betriebe, die sich den Maßnahmen nicht anpassen, könnten gesperrt werden, betonte der Kanzler.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.