Bereits in den vergangenen Tagen wurde sie heftig diskutiert - die Impfpflicht. Jetzt schlagen Datenschützer Alarm. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich „mehrere Tabubrüche“. Es werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten.
Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein „bürokratischer Lockdown“, denn: „Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben.“
Datenschützer orten „willkürliche Annahmen“
Neben der drohenden „Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen“ befürchtet die Daten-NGO auch die Entindividualisierung der medizinischen Versorgung, Kritik gibt es auch an der automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit. Zudem operiere der Entwurf mit „willkürlichen Annahmen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Der sich dynamisch ändernde Wissensstand werde unzureichend gewürdigt.
Universitäten unterstützen Impfpflicht
Keine Probleme mit den Plänen der Regierung werden hingegen im akademischen Bereich gesehen. So spricht sich die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) einstimmig für die Einführung einer Impfpflicht aus. „Nur so wird die aus wissenschaftlicher Sicht notwendige hohe Durchimpfungsquote erreicht“, lautet die Begründung. Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechtsordnung appelliert die uniko, „die Impfpflicht verfassungskonform und konsistent in allen Rechtsbereichen zu verankern“.
Ähnlich lautet auch die Stellungnahme des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) an der Universität Wien. „Am Vorhaben eines Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen Covid-19 ist aus der Sicht des IERM keine Kritik zu üben, sofern dies als Ultima Ratio für die Abwehr der von der Pandemie ausgehenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit geboten ist“, heißt es schlicht in der kurzen Stellungnahme. Und weiter: „Vielmehr ist auch aus ethischer Sicht dem legitimen Schutzziel der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als Recht der gesamten Bevölkerung zuzustimmen.“
Gesetz am 17. Jänner im Nationalrat
Abermals haben Impfgegner und -skeptiker die Möglichkeit der Stellungnahme genutzt, um die Parlaments-Website mit gleichlautenden Serien-Einträgen zu fluten. Freitagvormittag gab es 61.000 Einträge. Somit gestaltete sich auch die Suche nach Stellungnahmen offizieller Stellen als schwierig und war technisch nur noch gezielt nach Namen möglich. Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.
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