Charlotte F. aus Eisenstadt wollte alles richtig machen und die Covid-Impfungen zügig hinter sich bringen: Im Juli und August erhielt sie ihre ersten beiden Stiche. Dann kam, nach der elektronischen Erinnerung durch das Online-System, ein dritter Termin für die Booster-Impfung. Doch leider wird diese nun nicht akzeptiert.
Als nämlich die 22-Jährige alles in den Grünen Pass eintragen wollte, fehlte der dritte Eintrag: Es stellte sich heraus, dass ihr Termin um vier Tage vor den erforderlichen 120 war, um als „Auffrischung“ zu gelten. Ein Anruf bei der AGES bestätigt die strengen Regelungen des Nationalen Impfgremiums: „Zwischen erster und zweiter Impfung müssen mindestens 14 Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 Tage liegen.“ Selbst 119 Tage danach gibt es keine Ausnahme - der Geimpfte wird nicht anders als jemand mit zwei Stichen behandelt.
Ich habe mich komplett auf das elektronische Vormerksystem verlassen. Ich möchte nun aber vermeiden, zum vierten Mal einen Impfstoff gespritzt zu bekommen.
Charlotte F. aus Eisenstadt
Trotzdem stellt sich die Frage, warum solche Fristen weder im elektronischen Vormerksystem noch von der zuständigen Impfstelle berücksichtigt werden oder warum es nicht wenigstens einen Toleranzbereich gibt.
Schriftliche Überprüfungsanfrage an AGES
Eine vierte Dosis will die junge Eisenstädterin aus verständlichen Gründen vermeiden. Die Pressestelle der AGES empfiehlt, in solchen Fällen über die Website der Agentur das Serviceportal zum Grünen Pass auszufüllen, um eine Überprüfung einzuleiten. Für die elektronischen Buchungssysteme sei zudem das Gesundheitsministerium zuständig.
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