Nach ELGA-Vorwürfen

Impfpflicht-Pfusch: Mückstein wehrt sich

Politik
07.01.2022 20:20

Obwohl die Impfpflicht in Österreich ab Februar geplant ist, werde die nötige Technik dafür erst mit 1. April fertig. Mit dieser Ankündigung lässt ELGA-Geschäftsführer Franz Leisch die Wogen hochgehen. Das gesamte Vorhaben wackelt plötzlich nicht nur politisch, sondern auch technisch - zumindest dürfte es sich verzögern. Leisch warf der Regierung zudem vor, „nie kontaktiert“ worden zu sein. Nun wehrt sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne): Die erwähnten Umstände können „nicht nachvollzogen werden“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Dass die Betreiber des Gesundheitspersonals ELGA bei der Erstellung des Entwurfs „nicht konsultiert“ worden seien, wie es in der Stellungnahme auf der Parlamentswebsite heißt, stimmt demnach nicht. „Im Zuge der Vorbereitung zur Impfpflicht fanden ab Anfang Dezember intensive Abstimmungsgespräche und Vorbereitungen mit ELGA GmbH statt“, hält ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage von krone.at fest.

„Intern umfangreich Stellung genommen“
Bemerkenswert hierbei ist auch, dass der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht, in der die ELGA GmbH als „Verantwortliche für das zentrale Impfregister“ eine wichtige Rolle einnimmt, am 9. Dezember 2021 offiziell präsentiert und auf die Website des Parlaments hochgeladen wurde. ELGA-Chef Leisch bekräftigt allerdings, dass man den Entwurf seit 16. Dezember kenne. Man habe „intern umfangreich“ am 22.12. Stellung genommen, schrieb er auf Twitter.

Zuvor hatte sich das Gesundheitsministerium unbeirrt gezeigt, was das Datum der Impfpflicht angeht. Diese soll trotzdem mit Februar in Kraft treten. Ab dann soll die Einhaltung der Impfpflicht breit kontrolliert werden. Wenn aus technischen Gründen eine Änderung bei diversen Fristen nötig sei, werde das „selbstverständlich berücksichtigt“. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister ist im Gesetzesentwurf mit dem Impfstichtag am 15. März vorgesehen.

Umsetzung „im Optimalfall“ mit April fertig
Das Hauptproblem beim Entwurf zur Impfpflicht ist laut ELGA-Stellungnahme, dass nicht rechtzeitig erfasst werden kann, wer von der Pflicht ausgenommen wird. Das könne „im Optimalfall“ bis 1. April 2022 umgesetzt werden. „Eine frühere technische Umsetzung ist nicht möglich“, heißt es. Aktuell können im nationalen Impfregister nur Personen erfasst werden, die auch im zentralen Patientenindex aufscheinen. Dort sind aber nicht alle Personen aus dem Melderegister erfasst, weil etwa eine Sozialversicherungsnummer fehlt, wird in der Stellungnahme ausgeführt.

Die Erfassung der Ausnahmen ist freilich ein Knackpunkt, da ohne sie Menschen gestraft werden könnten, die einen medizinischen Grund haben, sich nicht gegen Corona impfen zu lassen. Das hätte „eine Flut von Einsprüchen“ zur Folge, betonte ELGA-Chef Leisch auf Twitter.

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