Corona-Kontrollen

Karner: „Aktion scharf“ gegen „Unbelehrbare“

Österreich
10.01.2022 12:20

Ab Dienstag gelten die neuen Maßnahmen zu 2G im Handel und Maskenpflicht im Freien. Die Regierung erhöht deswegen ihren Kontrolldruck: Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kündigte eine „Aktion scharf als Aktion Fairness“ an. Gegen „wenige Unbelehrbare“ solle scharf vorgegangen werden - aus Fairness gegenüber der Mehrheit, die sich an die Maßnahmen halte. In jedem Bezirk Österreichs soll zusätzlich eine Tages- und Nachtstreife nur für Covid-Kontrollen unterwegs sein. Zudem soll bei jeder polizeilichen Amtshandlung - etwa Verkehrskontrollen - die Einhaltung der Corona-Maßnahmen überprüft werden.

Der „verstärkte Kontrolldruck“ bei den neuen Corona-Maßnahmen (2G-Pflicht im Handel, FFP2-Maskenpflicht im Freien, wenn kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist) lastet auf drei Säulen, wie Karner am Montag vor Journalisten ausführte:

  • Kontrolle durch Bereitschaftseinheiten in jedem Bezirk
  • Einsatz von Polizisten in Zivil für Kontrollen im Handel
  • Handelsbetriebe haben selbst Kontrollpflicht, sie bekommen Handlungsempfehlung

Der Handel ist ab Dienstag verpflichtet, 2G-Kontrollen selber durchzuführen. Die Betriebe seien entsprechend gefordert, so der Innenminister, etwa beim Erkennen von Fälschungen von Nachweisen oder beim Umgang von „in manchen Fällen renitenten Kunden“.

Für die Kontrollen bekommen die rund 81.000 Handelsunternehmen Video-Tutorials zugeschickt. Bedienstete werden darüber informiert, welche 2G-Nachweise überhaupt gelten und etwa, was die gängigsten Ausreden sind, erläuterte Manuel Scherscher, stellvertretender Direktor des Bundeskriminalamts. Er kündigte für Detailfragen einen runden Tisch mit Handelsverband und Wirtschaftskammer an. Dabei soll geklärt werden, inwiefern Stempel oder Bändchen - wie diese bereits im Gespräch sind - als Nachweise taugen.

„Repressiv vorgehen und konsequent ahnden“
Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, kündigte zudem „täglich gezielte und systematische Kontrollen“ in Gastronomie, Handel und touristischen Hotspots durch jede Polizeidirektion an. So komme man der Verantwortung bei der Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach. Man werde bei Kontrollen zunächst auf Information und Prävention setzen, bei Vergehen aber „repressiv vorgehen“ und diese „konsequent ahnden“, betonte Ruf. Insgesamt werden alle rund 30.000 Polizeibedienstete in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur Kontrolle der Covid-Maßnahmen tätig werden, bekräftige der Generaldirektor.

Das erprobte Konzept werde nun erweitert. Dieses sei auch bisher erfolgreich gewesen. So habe man in den vergangenen knapp zwei Monaten seit 16. November 1,6 Millionen Kontrollen durchgeführt, so Ruf. Dabei wurden 12.000 Übertretungen geahndet. Seit 20. Dezember gab es zudem 1,3 Millionen an den Grenzen, wobei 5500-mal die Einreise untersagt wurde.

Verbot von Corona-Demos?
Generaldirektor Ruf sprach auch ein mögliches Verbot von Corona-Demos an: Prinzipiell werde vor jeder Kundgebung abgewogen, ob die Versammlungsfreiheit oder Schutz der Gesundheit schwerer wiege. Aktuell werde dazu ein GECKO-Leitfaden erarbeitet, der klären soll, wann eine Demo untersagt werden kann.

Zuletzt wurde auch immer wieder kritisiert, dass Verstöße gegen die Maskenpflicht auf den regelmäßigen Corona-Demos zu lasch geahndet werden. Hier will die Polizei zukünftig stärker vorgehen. Er verwies darauf, dass man schon in der ersten Phase von Kundgebungen, wenn Demonstranten aus verschiedenen Bundesländern anreisen, schon kontrolliert werde, wenn die Zahlen noch „überschaubar“ seien. Während der Demos schicke man Kommunikationsteams in die Menge, um über die FFP2-Pflicht aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden.

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