Ab Dienstag gilt auch im Freien die FFP2-Maskenpflicht - und zwar dann, wenn der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Polizei wird ab sofort stark frequentierte Orte vermehrt kontrollieren. Und die Handelsbetriebe müssen von allen Kunden den 2G-Nachweis überprüfen.
Überall dort, wo man zwei Meter Abstand zu den Mitmenschen nicht einhalten kann, muss man ab Dienstag eine FFP2-Maske aufsetzen.
Dies gilt nun auch für Örtlichkeiten im Freien:
2G-Kontrolle auch im Handel
Neben der FFP2-Maskenpflicht im Freien steht auch der Handel im Fokus der neuen Maßnahmen. So müssen alle Handelsbetriebe (mit Ausnahme der Supermärkte, Drogerien etc.) den 2G-Nachweis der Kunden kontrollieren. Wie genau das vonstattengeht, ist noch nicht klar. Unterstützung soll es aber von der Polizei (auch in Zivil) geben, die sich Dienstagfrüh zu einem Gespräch mit Betrieben und Branchenvertretern trifft.
Bereits erstellt wurden Erklärvideos und Handelsanleitungen zur sicheren und friktionsfreien Kontrolle. Diese stehen den 81.000 Handelsbetrieben österreichweit ab sofort zur Verfügung. Auch die gängigsten Fälschungsmethoden werden darin aufgelistet.
Neben dem Einsatz von Einlassbändchen wurden auch Stempel diskutiert. Doch nicht alle sind davon begeistert. Vor allem in Einkaufszentren, in denen es auch Geschäfte des täglichen Bedarfs gibt, welche den Ungeimpften offenstehen, ist die Kontrolle etwa am Eingang obsolet.
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