In dem 22-seitigen endgültigen Ablehnungsurteil zum Enthaftungsantrag von Julian H. gehen der Senatspräsident und zwei Richterinnen mit der Verteidigungsstrategie des Sicherheitssöldners als „politischer Gefangener“ hart ins Gericht. Das OLG Wien sieht weiterhin akute Flucht- und Tatbegehungsgefahr.
Zudem hätten die belastenden Aussagen des Hauptzeugen „eine Verstärkung erfahren“. In diesem Zusammenhang wird ein Anwalt von Julian H. heftig kritisiert. Der Jurist habe den wegen Suchtgiftdelikten verurteilten Mann mehrmals in Haft besucht, um ihn zu überreden, im Verfahren „besser nicht wegen Julian auszusagen“, sondern einen anderen Namen zu nennen.
Der Urteilsspruch könnte auch für den laufenden Drogen-Prozess gegen den Ibiza-Detektiv, der wohl im Februar fortgesetzt wird, richtungweisend sein.
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