Zehn Monate Haftstrafe, davon vier Monate unbedingt. So lautet das Urteil für jenen Alkolenker, der am 19. 6. 2020 in Kirchbach in der Südoststeiermark einen Unfall verursachte, bei dem ein junger Vater verstarb. „Sich betrunken ans Steuer zu setzen ist kein Kavaliersdelikt“, betonte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zwei Liter Wein und ein paar Gläser Bier hatte der Angeklagte intus, als er sich am 19. Juni 2020 ans Steuer seines Seat Ibiza setzte. Im Ortsgebiet von Kirchbach kam der 29-jährige Steirer mit 81 km/h von der Fahrspur ab und kollidierte mit einem Motorradfahrer (25): „Das Opfer hatte keine Chance, ihnen auszuweichen“, fasst Richter Hanspeter Draxler die Erkenntnisse des Gutachters zusammen.
Für Opfer kam jede Hilfe zu spät
Bei dem Opfer handelt es sich um einen jungen Vater. Die Kollision mit dem Pkw war so heftig, dass sein Fahrzeug in zwei Teile gerissen wurde. Der Alkolenker - er hatte 1,8 Promille - leistete zwar erste Hilfe, doch der 25-Jährige verstarb noch direkt an der Unfallstelle.
„Wer betrunken fährt, ist mit einer Waffe unterwegs“
„Ich kann mich nur entschuldigen. Es tut mir so leid. Ich trinke seitdem keinen Tropfen Alkohol mehr“, erklärt der Angeklagte - er ist unbescholten - vor Gericht. „Danach sind alle gescheiter und es tut ihnen leid, aber es gehört in Österreich - vor allem am Land - leider immer noch zum guten Ton, sich betrunken ans Steuer zu setzen“, so Staatsanwältin Katharina Tauschmann. Sie forderte eine „einschneidende Strafe“.
Auch Richter Hanspeter Draxler warnte: „Wenn man betrunken mit dem Auto fährt, ist man mit einer Waffe unterwegs.“ Er verurteilte den Steirer wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, vier davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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