„ÖVP-Korruption“

Forderung nach Reform: Chats bleiben heißes Thema

Politik
12.01.2022 06:00

Am 2. März beginnt die politische Aufarbeitung von mutmaßlicher „ÖVP-Korruption“. Ein Thema bleibt auch im Post-Ibiza-Zeitalter heiß: Umgang mit Chats. Es hatte Ermittlungen und letztlich Rücktritte wichtiger Türkiser inklusive Bundeskanzler Sebastian Kurz zur Folge. Es gibt Forderungen nach Reformen.

Die türkise ÖVP stürzte nicht über strafrechtliche Aspekte, sondern über das „Sittenbild“ in Chats. Sagt Manfred Ainedter, Präsident der Strafverteidiger. Es brauche eine (im Regierungsprogramm festgelegte) Gesetzesänderung.

„Mit 1. Jänner 2008 trat die Bestimmung zur Sicherstellung von auf Datenträgern gespeicherten Informationen in Kraft. Damals gab es keine Clouds, kein WhatsApp.“ Was am Handy ist, dürfe ausgewertet werden, aber nicht, was in einer externen Cloud gespeichert sei.

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So, wie der Umgang mit Infos auf Handys bei uns stattfindet, geht es über die gesetzliche Grundlage hinaus.

Strafverteidiger Manfred Ainedter

„Sonst ist das unerträglich"
Ainedter fordert, dass die „Absaugung“ von Chats etc. ob vergleichbarer Intensität des Eingriffs in Grund- und Persönlichkeitsrechte den Regelungen der Telefonüberwachung angeglichen werden soll: „Hinreichender oder dringender Tatverdacht, gerichtliche Bewilligung und genaue Bezeichnung der Inhalte.“ Letztlich müsse ein Richter entscheiden, was strafrechtlich relevant sei. „Alles, was privat oder sonst ohne Bezug zum Strafverfahren ist, hat im Akt nichts verloren. Sonst ist das unerträglich.“

Anwalt Alfred Noll: „Man muss differenzieren: Wenn meine Tante meinem Enkerl eine Nachricht sendet, dann ist das privat. Wenn der Generaldirektor des Finanzministeriums mit dem Kanzler über die Besetzung in staatsnahen Unternehmen ,twitschert‘, was soll daran privat sein?“

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Wenn meine Tante meinem Enkerl eine Nachricht sendet, dann ist das privat. Wenn der Generaldirektor des Finanzministeriums mit dem Kanzler über die Besetzung in staatsnahen Unternehmen „twitschert", was soll daran privat sein?

Anwalt Alfred Noll

Justizministerium: „Reform momentan nicht geplant“
Was sagt das Justizministerium? Handysicherungen und Datenauswertungen seien rechtlich gedeckt. „Auch der Zugriff auf Cloud-Inhalte ist laut OGH zulässig. Es ist geltendes Recht, dass ausschließlich strafrechtlich relevante Inhalte zum Akt genommen werden dürfen.“ Alles andere werde von der Staatsanwaltschaft vernichtet. Eine Einschränkung würde die Ermittler unter anderem im Kampf gegen Korruption erheblich schwächen. „Daher ist eine Reform momentan nicht geplant.“

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