Trotzdem Erleichterung

Mündliche Matura heuer wieder verpflichtend

Politik
11.01.2022 21:56

Bei der Matura wird es auch heuer Erleichterungen für die Schüler geben - anders als in den beiden vergangenen Jahren wird die mündliche Matura aber verpflichtend sein. Wie zuletzt wird die Arbeitszeit bei der schriftlichen Matura laut Bildungsministerium um eine Stunde verlängert. Auch die Anzahl der Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung wird erneut eingeschränkt, und die Note der Abschlussklasse wieder in die Maturanote einbezogen.

In den vergangenen beiden Jahren war die mündliche Matura nur freiwillig. Wer nicht antreten wollte, bekam in dem betreffenden Fach die Note der Abschlussklasse ins Maturazeugnis. Zur Rückkehr der Verpflichtung meinte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) im „Report“ am Dienstagabend: „Ich glaube, das ist auch positiv zu sehen, dass Schülerinnen und Schüler nach einem langen Leben in der Schule auch mit einer Abschlussprüfung das Schülerleben abschließen.“

Der neue Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Der neue Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP)

Ab der vorletzten Unterrichtswoche der Maturaklasse soll zur Vorbereitung der Reifeprüfung Ergänzungsunterricht angeboten werden. In den beiden Wochen vor der schriftlichen Prüfung gibt es außerdem eine Sicherheitsphase im Ergänzungsunterricht, in der alle Kandidaten drei Corona-Tests absolvieren müssen, mindestens zwei davon müssen PCR-Tests sein. In der letzten Woche vor der mündlichen Matura kann die Schule den Ergänzungsunterricht als Distance Learning verordnen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Ersatzprüfungstermin bei Krankheit oder Quarantäne
Außerdem dürfen die Schüler ihre vorwissenschaftliche Arbeit erneut zwei Wochen später abgeben, also am Ende der dritten Woche nach den Semesterferien. Wer seinen Maturatermin wegen einer Erkrankung oder eines Absonderungsbescheids verpasst, verliert keinen Antritt und kann wie schon im Vorjahr einen Ersatzprüfungstermin in Anspruch nehmen.

Bei der Matura selbst gilt eine ähnliche Regelung wie im Vorjahr: Antreten darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist.

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