Ein weststeirischer Priester ist am Dienstag am Grazer Straflandesgericht wegen des Besitzes von Tausenden kinderpornografischen Bildern und Videos zu einer Geldstrafe von 4800 Euro und einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann war voll geständig und nahm das Urteil sofort an, ebenso die Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Der bei der Bevölkerung sehr beliebte, lebenslustige Geistliche lebt seit dem Jahr 2010 in Österreich und hatte seither, aber auch schon davor, Kinderpornografie besessen. Er hatte die Bilder und Videos auf diversen Computern und Mobiltelefonen gespeichert.
Auf die Schliche war man dem Geistlichen durch den Hinweis eines gemeinnützigen Vereins gekommen, der routinemäßig Kinderporno-Seiten im Internet überwacht. Er informierte das Bundeskriminalamt, das wiederum das Landeskriminalamt einschaltete. Die Datenspuren führten zum Computer des Pfarrers.
Nach entsprechenden Hinweisen kam es im August 2021 zu einer Razzia in den Privaträumen und im Büro des Pfarrers. Dort wurden die Daten entdeckt und sichergestellt. Daraufhin wurde er von der Diözese Graz-Seckau beurlaubt und suspendiert. Dem Mann drohten bei Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, geworden sind es nun sechs Monate bedingte Haft und 4800 Euro Geldstrafe.
Mögliche Strafen sind, dass der Priester nicht mehr für Seelsorge eingesetzt werden darf oder dass er eine beträchtliche Summe für eine wohltätige Organisation spenden muss. Die Höchststrafe ist die Entlassung aus dem Priesteramt.
Stellungnahme der Diözese Graz-Seckau
Über Zukunft des Priesters entscheidet Rom
Von der Diözese Graz-Seckau liegt bereits eine Stellungnahme vor: „Das strafrechtliche Urteil ist die Basis für das nun folgende kirchenrechtliche Verfahren, das ausschließlich in der Kompetenz der Glaubenskongregation in Rom liegt. Die Diözese Graz-Seckau hat darauf keinen Einfluss. Mögliche Strafen sind, dass der Priester nicht mehr für Seelsorge eingesetzt werden darf oder dass er eine beträchtliche Summe für eine wohltätige Organisation spenden muss. Die Höchststrafe ist die Entlassung aus dem Priesteramt.“ Die steirische katholische Kirche hält auch fest: „Wir verurteilen die hier benannten Handlungen jedenfalls auf das Schärfste.“
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