Nach dem Ende der Begutachtungsfrist wird derzeit der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht finalisiert. Das Gesundheitsministerium sichtet die Stellungnahmen. Die Regierung berät außerdem mit Oppositionsparteien und Verfassungsjuristen. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) haben bereits betont, dass es keine großen Änderungen und keine Verschiebung geben wird. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz schon in der nächsten Woche im Parlament beschlossen werden.
Einwände wurden im Zuge der Begutachtung viele deponiert - nicht nur die von zahllosen Privatpersonen vorgebrachte komplette Ablehnung, die den allergrößten Teil der 108.325 Stellungnahmen ausmachte.
Anregungen und Bedenken
Viele Institutionen und Experten deponierten Anregungen und Bedenken etwa hinsichtlich der verfassungskonformen Ausgestaltung (auch mit Blick auf Omikron), der technischen Abwicklung (laut ELGA ist die technische Umsetzung erst ab April möglich) oder des enormen Arbeitsanfalls, der auf die Behörden und Gerichte zukommt.
Omikron hat ordentlich durchgemischt
Anfang Dezember habe man gegen die Delta-Variante des Coronavirus eine gute Ausgangslage gehabt, sagte Mückstein nach dem Ministerrat am Mittwoch und sprach von einer Gesamtimmunität von 90 Prozent. Die ansteckendere Omikron-Variante habe dann ordentlich durchgemischt. Die Impfpflicht sieht der Gesundheitsminister deshalb auch als „Perspektive für den Sommer, für den Herbst“.
Mückstein bekräftigte nochmals, dass sie Anfang Februar starten wird, und auch für die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer ist der Zeitplan für die Impfpflicht „fix“. Um sicher durch den nächsten Winter zu kommen, brauche man eine hohe Gesamtimmunität in der Bevölkerung, sagte Mückstein weiter. „Der Weg dorthin kann durch Ansteckung passieren oder er kann sicher passieren durch die Impfung. Ich bin dafür, dass wir die Impfung in den Vordergrund stellen.“ Mit Information und Aufklärung will Mückstein die Bevölkerung auch weiterhin von der Impfung überzeugen.
Um sicher durch den nächsten Winter zu kommen, brauchen wir eine hohe Gesamtimmunität in der Bevölkerung.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)
Politische Abstimmungsprozesse sowie der parlamentarische Prozess zur Impfpflicht würden laufen. Jetzt werden die Stellungnahmen in seinem Ministerium gesichtet „und in den kommenden Tagen gegebenenfalls eingearbeitet“, hieß es am Mittwoch.
Am Montag soll über Entwurf im Ausschuss beraten werden
Die Zeit drängt: Schon kommenden Montag soll über den Entwurf im Gesundheitsausschuss - auch mit einem Expertenhearing - beraten werden. Ende der nächsten Woche stehen reguläre Nationalratssitzungen am Programm, bei denen das Gesetz dann schon beschlossen werden könnte. Nach der Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 3. Februar könnte die Impfpflicht dann tatsächlich „Anfang Februar“ starten - woran Nehammer und Mückstein ungeachtet so mancher Rufe nach Verschiebung (u.a. auch seitens der Wirtschaftskammer) festhalten wollen.
Technische und organisatorische Abwicklung
Jedenfalls noch zu klären ist allerdings angesichts der ELGA-Ankündigung, wie man die Impfpflicht bis April technisch und organisatorisch abwickelt. Mückstein hat bereits die Variante ins Spiel gebracht, dass man anfangs für eine Übergangsphase ein sogenanntes Kontrolldelikt etablieren könnte. Das würde bedeuten, dass die Behörden ähnlich wie im Straßenverkehr Kontrollen durchführen und auch Geldstrafen verhängen können.
Ungeimpfte erhalten Erinnerungsschreiben
Im „Vollausbau“ sollen dann alle in Österreich lebenden Menschen ab dem 14. Lebensjahr an vierteljährlichen „Impfstichtagen“ als geimpft oder mit attestierter „Ausnahme“ im Zentralen Impfregister eingetragen sein. Ungeimpfte werden in Erinnerungsschreiben zu Impfung oder Ausnahme-Nachweis bis zum nächsten Stichtag aufgefordert. Ausnahmen gibt es bei Schwangerschaft, aus ärztlich bestätigten gesundheitlichen Gründen und für Genesene.
Strafen für Impfverweigerer
Kommen sie dem nicht nach, erhalten sie eine Strafverfügung von der Bezirksverwaltungsbehörde. Das Strafmaß beträgt bis zu 600 Euro im „abgekürzten“ und bis zu 3600 Euro im „ordentlichen“ Verfahren (zu dem es kommt wenn im „abgekürzten“ nicht bezahlt oder Einspruch erhoben wird). Dezidiert nicht vorgesehen ist physischer Zwang, die Geldstrafe kann nicht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden.
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