„Unsere Position hat sich nicht geändert“ - damit bestätigt Donnerstagmittag das Arbeitsministerium, dass auch nach Einführung der Impfpflicht weiterhin die 3G-Regel gelten werde. Man habe das bereits vor Weihnachten kommuniziert, 2G am Arbeitsplatz sei nicht umsetzbar. Neu ausgelöst wurde die Diskussion vom Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (siehe Video oben). Einzelne Firmen setzen bei ihren Mitarbeitern bereits auf 2G - wie etwa die AUA, wo ab dem 1. März für das gesamte fliegende Personal die 2G-Regel gelten wird.
„Bei einer Impfpflicht hört sich dann irgendwann mal die 3G-Regel auf. Denn: Entweder es gibt eine Impfpflicht oder es gibt sie nicht“, hatte der SPÖ-Stadtrat Hacker am Mittwoch gesagt und die Ausdehnung der 2G-Regel auf den Arbeitsplatz gefordert.
„Ich habe das mit etwas Erstaunen gehört“
Die grüne Klubobfrau Sigi Maurer zeigte sich am Donnerstag im Ö1-„Morgenjournal“ verwundert über Hackers Forderung: „Ich habe das mit etwas Erstaunen gehört, was der Herr Hacker da gesagt hat.“ 2G am Arbeitsplatz sei kein Punkt gewesen, den die Sozialdemokratie in die Verhandlungen zur Impfpflicht eingebracht habe und es sei nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion.
Zudem würden sich die arbeitsrechtlichen Fragen der Impfpflicht aus dem Gesetz ergeben. Hier sei dann der Arbeitsminister am Zug. „Aus unserer Sicht braucht es hier keine zusätzlichen Änderungen.“ Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) selbst hatte sich zuletzt in der Vorwoche gegen eine 2G-Pflicht am Arbeitsplatz ausgesprochen.
Wer am 1. März nicht geimpft ist, verliert auch sein Gehalt
Bereits seit Jahresbeginn muss das AUA-Personal an Bord von Langstreckenflügen geimpft oder genesen sein, diese Regelung wird ab 1. März auf alle Flüge ausgeweitet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, wird dann nicht mehr für Dienste eingeteilt und verliert somit auch sein Gehalt. Wer sich doch noch impfen lässt, darf, sobald der Impfschutz aufrecht ist, auch wieder fliegen. Weiteren Druck auf Nicht-Geimpfte werde es nicht geben, „wir akzeptieren das als persönliche Entscheidung“, so die AUA zur APA.
Grund dafür seien die unterschiedlichen Covid-Bestimmungen in den angeflogenen Ländern, die sich auch kurzfristig ändern und die Planung immer schwieriger machen würden. „Wir waren und sind während der gesamten Pandemie zunehmend mit herausfordernden Rahmenbedingungen konfrontiert“, verwies die AUA auf gesetzliche Vorgaben speziell für ungeimpfte Crew-Mitglieder. Oberste Priorität seien die Gesundheit der Crews und Passagiere und ein stabiler Flugbetrieb, heißt es weiter.
Betriebsrat einverstanden, Gewerkschaft will prüfen
Allzu viele Personen dürfte die Neuerung allerdings nicht betreffen: Die Impfquote im Konzern liege bei rund 94 Prozent. Die Maßnahme sei auch mit dem Betriebsrat abgestimmt. Die zuständige Gewerkschaft vida will prüfen, ob die 2G-Pflicht arbeitsrechtlich zulässig ist. Das allerdings kann erst passieren, wenn die genaue Ausgestaltung des Impfpflichtgesetzes feststeht.
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