Hohe Wellen schlägt der Fall jenes Neunjährigen, der im steirischen Voitsberg einen Test bei Minusgraden im Freien schrieb. Die „Krone“ sprach mit dem Vater des Buben: „Mein Sohn wollte den Test unbedingt schreiben, er hat sich drei Wochen darauf vorbereitet.“ Die Bildungsdirektion spricht von einem „einzigartigen Vorfall“, der nun genau untersucht wird.
„Mein Sohn Jason hat gesundheitliche Probleme durch das Maskentragen. Daher sind wir zu einem Arzt gegangen, der ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt hat“, berichtet der Weststeirer Markus Fischer. Als er nach den Ferien das Attest der Schule übermittelte, sei dieses von der Direktorin abgelehnt worden.
„Mein Sohn hat bitterlich geweint, weil er nicht in die Schule durfte“, so Fischer. Jason habe aber unbedingt den Sachunterricht-Test schreiben wollen. Daher hat er seinen Sohn am Dienstag nochmals zur Schule gebracht. Dort wurde ihm der Test ausgehändigt und ein Sessel wurde vor das Fenster gestellt. Etwa 15 bis 20 Minuten dauerte der Test.
Diese Lösung wurde zwischen der Klassenlehrerin und den Erziehungsberechtigten vereinbart.
Bildungsdirektion Steiermark
„Die Lehrerinnen können nichts dafür“
„Ich hatte währenddessen schon meinen Sohn im Hort abgemeldet“, erzählt ein enttäuschter Fischer. Mittlerweile habe man eine andere Schule gefunden, man sei auch zu einem Rechtsanwalt gegangen. „Die Lehrerinnen können nichts dafür“, will Fischer Anfeindungen von ihnen fernhalten.
Echtheit des Fotos bestätigt
Von der Leitung der Volksschule Voitsberg gab es Donnerstag keine Stellungnahme. Dafür informierte am Nachmittag die Bildungsdirektion. „Die Echtheit des Fotos wird von keiner der beteiligten Personen in Zweifel gezogen“, wird festgehalten. Auch dass das Kind die „freiwillige schriftliche Leistungsfeststellung“ im Freien absolviert hat, stimme. „Diese Lösung wurde zwischen der Klassenlehrerin und den Erziehungsberechtigten vereinbart, da das für das Kind Sonntagabend kurzfristig vorgelegte Maskenbefreiungsattest noch in Prüfung war, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Dauer der Leistungsfeststellung von den Erziehungsberechtigten ausgeschlossen und gleichzeitig von diesen auf die Teilnahme bestanden wurde.“
Die Bildungsdirektion hält dazu fest, „dass die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen keine Möglichkeit vorsehen, schriftliche Leistungsfeststellungen außerhalb des Schulgebäudes durchzuführen. Eine derartige Vorgehensweise findet nicht die Zustimmung der Bildungsdirektion und ist in dieser Form ein bisher einzigartiger Vorfall. Die Behörde ist um eine vollständige und sachliche Erhebung des Sachverhaltes bemüht.“
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