Klage gegen Kliniken

Drogen-Drama: Gegenseite weist Vorwürfe zurück

Tirol
14.01.2022 10:13

Die Tirol Kliniken werden in der heiklen Angelegenheit rund um 13-jährige Drogentote von einer Rechtsanwältin vertreten, die in Innsbruck ansässig ist. Sie bestreitet das Klagebegehren und auch das Klagsvorbringen vollinhaltlich und weist sämtliche Anschuldigungen gegen die behandelnden Mediziner der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hall zurück.

„Menschlich ist die Situation und die Trauer des Vaters über den Verlust seiner Tochter verständlich. Jedoch ist deswegen kein schadenersatzrechtlicher Anspruch verbunden. Der Vorwurf, die Mitarbeiter hätten grob fahrlässig gehandelt, ist definitiv nicht haltbar. Sie sind ordnungsgemäß, gewissenhaft und sorgfältig vorgegangen. Und sie haben mit der 13-Jährigen, den Eltern und den Betreuerinnen sehr wohl ausführliche Gespräche geführt“, formuliert die Anwältin im Schriftsatz.

Die klagende Partei lasse vermissen, worin sie eklatante Missstände insbesondere bei den Tirol Kliniken erachte. Sie räume selbst ein, dass eine Person nicht gegen deren Willen festgehalten werden könne, es sei denn, es liege Selbst- oder Fremdgefährdung vor. „Die persönliche Freiheit eines Menschen ist eines der höchsten Rechtsgüter. Sie stellt ein Grundrecht, das vollständig zu gewährleisten ist, dar“, betont sie.

„Mit Handfesseln in die Psychiatrie gebracht“
Mitunter am 4. August 2020 sei Melina (Name geändert) eingewiesen worden, eine massive Fremdaggressivität sei gegeben gewesen. „Die Patientin wurde in Handfesseln in die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hall gebracht. Sie befand sich in einem emotionalen Ausnahmezustand mit massiver Fremdaggressivität: schreien, treten, spucken, bedrohen. Es kam zuvor offensichtlich zu Streitgesprächen zwischen dem Vater und Melina sowie zu Ausbrüchen und einem totalen Ausrasten mit dem Zücken eines Messers. Es lag eine Fremdgefährdung vor, aber keine Selbstgefährdung“, erklärt die Anwältin. Einen Tag später habe sich die Situation beruhigt, eine stationäre Unterbringung sei daher unzulässig gewesen.

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Die Klinik-Mitarbeiter waren bemüht, aber ihnen waren die Hände gebunden.

Die Anwältin

Die 13-Jährige habe auch nicht freiwillig stationär behandelt werden wollen. Und eine ambulante Behandlung sei ihrerseits sowie auch von den Kindeseltern nicht in Anspruch genommen worden. „Die Klinik-Mitarbeiter waren bemüht, aber ihnen waren die Hände gebunden“, sagt die Anwältin.

„Laut dem Vater sei die Situation stabil gewesen“
Im Zuge eines Telefonats am 8. August 2020 seien Erkundungen ob des Zustandes der Patientin eingeholt worden. „Der Vater hat mitgeteilt, dass die Situation derzeit stabil und alles soweit gut sei. Auch auf die Behandlungsmöglichkeiten, sollte sich die Situation wieder verschlechtern, sei hingewiesen worden. Weder von der Patientin noch den Kindeseltern wurden diese Maßnahmen gewünscht.“

Die tödliche Überdosis habe sich eine Woche nach der Entlassung der Patientin in einer Privatwohnung in Telfs ereignet, somit auch „außerhalb des Zuständigkeits- und Wirkungsbereiches der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Landeskrankenhaus Hall“. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Entlassung und dem Tod bestehe nicht.

„Die tödliche Überdosis ist bedauerlich, aber es war ein unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis, das trotz gebotener Sorgfalt leider nicht vermeidbar war.“

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