Bis zu 3600 Euro

Impfpflicht: So wird überprüft und gestraft

Österreich
16.01.2022 13:12

Es ist fix: Die Impfpflicht kommt - und zwar mit Anfang Februar für Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich. Das heißt aber nicht, dass Ungeimpfte bereits ab 1. Februar bestraft werden. Vielmehr wird „erst“ ab Mitte März kontrolliert, dann drohen allerdings Strafen in Höhe von bis zu 3600 Euro.

Vorrangiges Ziel der Impfpflicht sei nicht, ungeimpfte Menschen zu strafen, sondern diese zum Impfen zu bringen. Daher werde auch noch ein sogenanntes Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt.

(Bild: APA/ZEITUNGSFOTO.AT/DANIEL LIEBL (Symbolbild))

Kontrolldelikt ab Mitte März
Ab 16. März schwärmt die Polizei dann aber in Österreich zu Kontrollen aus. Der Impfschutz kann dann jederzeit kontrolliert werden. Kann man keinen Impfnachweis vorweisen, muss man als Ungeimpfter mit einer Anzeige rechnen. Wer sich nach Ausstellen der Anzeige binnen zwei Wochen impfen lässt, kommt straffrei davon.

Wer dies aber nicht tut, muss zahlen: Der Strafrahmen wurde von 600 Euro in einem abgekürzten Verfahren bis hin zu 3600 Euro in einem ordentlichen Verfahren angesetzt. Die Höhe der Strafe hänge aber auch von der jeweiligen Einkommenssituation ab. Das Verfahren dazu werde durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde geführt. Maximal bis zu viermal könne man derart gestraft werden.

Zitat Icon

Wir haben bewusst von Beugehaft und Ersatzfreiheitsstrafen abgesehen.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler

Automatisierte Impfstrafverfügungen per Post
Sollte es „epidemiologisch notwendig“ sein, können neben den Kontrollen zudem automatisierte Strafverfügungen ausgestellt werden. Sprich: Wer immer noch ungeimpft ist, wird Post bekommen. Hierfür wird es einen Datenabgleich - unter Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Voraussetzungen - zwischen dem Zentralen Melderegister, dem Impfregister und anderen relevanten Datensätzen geben.

Die praktische Umsetzung ab Mitte März bleibt aber vorerst fraglich: So hatte die ELGA GmbH als „Verantwortliche für das zentrale Impfregister“ bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass im Optimalfall erst ab 1. April erfasst werden könne, wer nun tatsächlich der Impfpflicht unterliegt, und wer nicht.

Wer solch eine Impfstrafverfügung zugestellt bekommt, muss aber ebenfalls nicht sofort Strafe zahlen. So hat man auch in diesem Fall noch zwei Wochen Zeit, um sich impfen zu lassen. Erst danach wird man zur Kasse gebeten.

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