Einerseits macht der Neubau im Ort das abgelegenere Heim überflüssig, andererseits herrscht in Gablitz seit Jahren eine Bausperre. Das heißt, es dürfen zwar neue Projekte errichtet werden, aber nur auf Bauland, das bereits als solches gewidmet ist. Für die drei Neubauten im Ortszentrum muss aber Grünland herhalten – im Gegenzug also bestehendes Bauland rückgewidmet werden. Und das trifft eben das Areal des Marienheims am Hauersteig, das – wie auch das nahe Kloster St. Barbara – von der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser betrieben wird.
Geplanter Abriss geht Bürgern zu weit
Der geplante Abriss geht einigen Einwohner nun aber zu weit: Sie fordern in einer Petition, zumindest die freistehende Kapelle neben dem Heim zu erhalten. Um das zu erreichen, soll der Denkmalschutz herhalten. Das zuständige Amt leitete auch schon die sogenannte Unterschutzstellung ein, der Orden legte Berufung ein. Somit ist vorerst das Bundesverwaltungsgericht am Zug, der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen. Die Beteiligten warten auf das Urteil.
Ausnahmen in der Raumordnung
Widmungstechnisch gibt es jedenfalls Spielraum, die Raumordnung sieht nämlich in Niederösterreich auch für Grünland einige Ausnahmen vor. Dazu zählen Kleindenkmäler, Gebäude zur Energieversorgung – sowie Kapellen bis zu einem bestimmten Ausmaß. Dieser Passus wurde beispielsweise beim Bau des umstrittenen buddhistischen Stupa in Grafenwörth bemüht.
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