"Sieg Heil" am Badesee

36-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Tirol
04.05.2011 12:42
Zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.440 Euro ist am Mittwoch vor einem Innsbrucker Schwurgericht ein 36-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im Juli des vergangenen Jahres an einem Badesee während eines Streits mit seiner Ehefrau "Heil Hitler", "Sieg Heil" und "Hitler lebt" gerufen sowie den rechten Arm zum Hitler-Gruß erhoben.

Auch seine damalige Ehefrau beschimpfte er bei der Auseinandersetzung lautstark. Der Mann zeigte sich vor Gericht geständig. Warum er die ihm vorgeworfene Aussagen getätigt hatte, konnte oder wollte er vor Gericht nicht mehr beantworten. Eine rechtsradikale Gesinnung stritt er ab. Wobei er jedoch zugab, vor Jahren in Deutschland Mitglied einer Neonazi-Gruppe gewesen zu sein. Bei einer Hausdurchsuchung wurde kein belastendes Material gefunden. Zum Tatzeitpunkt soll der Beschuldigte starker Alkoholiker gewesen sein.

Uni-Kurs über NS-Geschichte auferlegt
Das Urteil ist rechtskräftig, da Verteidiger und Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklärten. Die Geldstrafe muss der Mann bezahlen. Die Haftstrafe wurde bedingt auf eine dreijährige Probezeit nachgesehen. Der 36-Jährige muss zudem einen Universitätskurs zur Geschichte des Nationalsozialismus besuchen. Für ihn wurde außerdem Bewährungshilfe beantragt. Das Geständnis wertete der vorsitzende Richter Andreas Mair als Milderungsgrund.

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