Siegfried Mauser ist ein freier Mann. Immer noch. Obwohl der Ex-Rektor des Mozarteums im Mai 2018 in München zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden ist. Wie ist das möglich? Durch Mausers Antrag, die Strafe hier in Österreich absitzen zu wollen. Die Mühlen der Justiz mahlten langsam, doch nun geht es Schlag auf Schlag. . .
16. Mai 2018: Freispruch zur Vergewaltigung, aber Schuldsspruch wegen dreifacher sexueller Nötigung. Zwei Jahre und neun Monate unbedingte Haft für den damals bereits einschlägig vorbestraften Musikwissenschafter Siegfried Mauser. Eineinhalb Jahre später, am 17. September 2019, erlangte das Urteil Rechtskraft. Eigentlich hätte er in den folgenden Wochen die Freiheitsstrafe antreten sollen. Doch Mauser ging wieder nach Salzburg.
Der Träger des österreichischen Ehrenkreuzes und des deutschen Bundesverdienstkreuzes wolle lieber im Pucher Gefängnis seine Strafe absitzen, stellte er einen entsprechenden Antrag auf Übernahme - adressiert an das Landesgericht Salzburg. Das Verfahren zog sich in die Länge. Der Grund war Mausers Gesundheitszustand. Zur Abklärung war die Expertise eines medizinischen Sachverständigen notwendig. Mittlerweile liegt das zweite, finale Gutachten vor. Demnach „liegen keine gesundheitlichen Gründe vor, die gegen eine Haft sprechen“, heißt es vom Landesgericht.
Der Verurteilte wird nun aufgefordert, bis zum 1. Februar 2022 seine Haftstrafe anzutreten.
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