Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, hat bloß verwaltungsstrafrechtliche Folgen zu befürchten – arbeiten darf man im Normalfall aber weiterhin. ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller stellt klar: „Die allgemeine Impfpflicht hat keine direkten Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Es gilt somit auch nach dem 1. Februar die 3-G-Regel. Auch ohne Impfung oder genesen zu sein können ArbeitnehmerInnen mit einem aktuellen Test arbeiten gehen. Eine Impfung anweisen kann der Arbeitgeber nicht.“ Mehr dazu beim ÖGB hier.
Aber was gilt für Politiker? Wo sich mancher (etwa FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner) nur impfen lassen will, wenn die Antikörper von der Genesung zu wenig werden. Oder manche (vor allem von der neuen Partei der Corona-Maßnahmenkritiker MFG) die Impfung überhaupt ablehnen. Da gilt dasselbe wie für die Normalbürger - also einerseits die Impfpflicht, andererseits aber auch die „Arbeitsgenehmigung“ mittels bloßer Testung: „Bei den Sitzungen der oö. Landesregierung gilt selbstverständlich die 3-G-Regel“, heißt es auf „Krone“-Anfrage aus dem Büro von LH Thomas Stelzer (ÖVP).
Im Landtag ist es ebenso, erfahren wir dort: „Für die Landtagsabgeordneten und alle anderen Beteiligten an den Sitzungen des OÖ. Landtages gilt auch nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht weiter die 3-G-Regel. Bei Ausschüssen und Landtagen steht zusätzlich immer eine sehr gut angenommene Teststation vor Ort zur Verfügung, um das Schutzniveau noch zu erhöhen.“
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