Lotterien, umfassendes Info-Material, Prämien, direkt am Arbeitsplatz eingerichtete Impfstraßen - viele Register zogen die Firmen, um ihre Mitarbeiter zur Covid-Impfung zu bewegen. Doch was ist mit jenen, die auf den „Stich“ verzichten? Vor allem bei der Suche nach einem neuen Job haben’s Ungeimpfte immer schwerer...
„Der Impfstatus wird immer öfter bei der Einstellung eine Rolle spielen - gerade in Berufen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Da wird die Impfung der neue Normalzustand“, sagt Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer. Und tatsächlich müssen Jobsuchende immer öfter feststellen: Wer keine Covid-Impfung vorweisen kann, wird kaum in die engere Auswahl kommen.
„Immer mehr Firmen lassen uns wissen, dass sie nur noch geimpfte Beschäftigte einstellen. Bei der Arbeitssuche haben Ungeimpfte einen Nachteil“, sagt Gerhard Straßer, Geschäftsführer des Arbeitsmarktservice OÖ.
Das AMS selbst darf die Jobsuchenden nicht nach ihrem Impfstatus fragen. Wenn aber die möglichen Arbeitsstellen durchgegangen werden, für die sich der Jobsuchende bewerben soll, wird hingewiesen, wenn bei einer Firma eine Impfung erwünscht ist.
3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt auch bei Impfpflicht
„Wir gehen sehr moderat mit dem Thema um, wollen die Leute ja Richtung Arbeit bringen, haben sehr viele offene Stellen“, so Straßer, der froh ist, dass selbst bei Einführung der Impfpflicht am Arbeitsplatz weiterhin die 3G-Regel gelten soll. Jene, die sich nicht impfen lassen wollen, können dann mit einem gültigen Test weiterhin ihrer Arbeit nachgehen.
„Wie der Führerschein“
Firmen wie die Pierer Mobility AG, die eine Impfprämie in Höhe von 750 € auslobte, stellen fest, dass von Bewerbern mittlerweile sogar das Vorliegen einer Impfung gleich angegeben wird. „Im Angestelltenbereich wird der Impfstatus angeführt wie der Führerschein“, so Vorstand Viktor Sigl.
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