„Es wurde Zeit, dass er sich endlich seiner Verantwortung stellt.“ Opfer-Anwältin Antje Brandes zeigt sich im „Krone“-Gespräch zufrieden. Sie empfindet wie ihre Mandantin tiefe Genugtuung und Erleichterung. „Das ist ein wichtiges Signal.“
Wie berichtet, muss der frühere Mozarteums-Rektor Siegfried Mauser mit 1. Februar in Puch-Urstein eine mehrjährige Haftstrafe antreten – knapp vier Jahre nachdem er in München vor dem Landesgericht stand. Wegen sexueller Nötigung in drei Fällen fasste er zwei Jahre und neun Monate unbedingte Haft aus. Er stieß demnach eine Sängerin in seinem Büro auf eine Couch und nahm trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vor. Seit Herbst 2019 ist das Urteil rechtskräftig. Seine Haftstrafe trat der einschlägig vorbestrafte Musikwissenschaftler aber nicht an. Mauser ging zurück nach Salzburg, wollte seine Strafe lieber im Pucher Gefängnis absitzen. Er stellte einen entsprechenden Antrag beim Salzburger Landesgericht. Zur Abklärung seines Gesundheitszustands war die Expertise eines Sachverständigen notwendig. Nach langem Hin und Her ist nun klar: Mauser muss ab Februar ins Gefängnis.
Siegfried Mauser ortet „Verleumdung einer Frau“
Der Ex-Rektor hat keine Rechtsmittel mehr gegen die Anordnung des Gerichts. Gegenüber der „Krone“ betonte er, die Haft selbstverständlich anzutreten. Aber: „Ich muss wegen einem Fehlurteil und der Verleumdung einer Frau unschuldig ins Gefängnis.“ Er kämpft um eine Wiederaufnahme seines Gerichtsverfahrens in Deutschland – mit ungewissem Ausgang.
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