Der Beschluss der Impfpflicht ab 18 Jahren in Österreich bringt nicht nur erhebliche Auswirkungen für ungeimpfte Menschen im Land mit sich - nun steht auch der Pflegebereich vor enormen Herausforderungen. Denn von den vorwiegend aus Osteuropa stammenden Pflegekräften sind nicht nur einige nicht mittels Corona-Vakzin gegen das Virus geschützt, zahlreiche wurden auch mit einem Impfstoff immunisiert, der in Österreich nicht anerkannt ist - damit nährt sich die Sorge, dass schon bald ein Versorgungsengpass droht.
Im Zuge der Debatten um die Einführung der Impfpflicht mahnte etwa die Caritas, dass auch ohne offizieller Zulassung die Corona-Impfstoffe Sputnik und Sinovac vorläufig anerkannt werden. Schließlich hängt ein wesentlicher Teil der Gesundheits- und Altenpflege im Land an rund 60.000 Personen, die zwischen Osteuropa und Österreich pendeln - viele davon wurden mit ebendiesen zwei Vakzinen geimpft.
Keine Ausnahme für Pflegekräfte
Betroffene sollten laut Forderung der Caritas mit dem Status von Covid-Genesenen gleichgestellt werden, um einen „Versorgungsengpass“ zu vermeiden. Der Vorschlag fand offenbar bei der Gesetzgebung kein Gehör. Von der Impfpflicht sind schließlich all jene Personen umfasst, die einen aufrechten Wohnsitz in Österreich haben - eingeschlossen sind dabei laut Gesetz auch explizit alle „24- Stunden-Betreuer:innen oder Wochenpendler:innen“.
Eine Impfung wird dabei weiterhin nur als Nachweis akzeptiert, wenn sie mit einem offiziell in der EU „zentral zugelassenen Impfstoff“ erfolgt ist. Dies ist aber weder bei Sputnik noch bei Sinovac der Fall.
Fünf Impfstoffe gültig
Die entsprechenden Impfstoffe müssen laut Gesetz eine „vergleichbare epidemiologische Wirksamkeit“ mit sich bringen. Das Gesundheitsministerium ist in Bezug darauf verpflichtet, die infrage kommenden Vakzine auf der Website zu veröffentlichen. Gültig sind damit weiterhin nur die zwei mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sowie die zwei Vektor-Impfstoffe von Janssen (Johnson & Johnson) und AstraZeneca. Mit Novovax steht zudem bald auch ein proteinbasierter Impfstoff zur Verfügung.
Ausweg über 3G-Nachweis?
Wie es nun mit den vielen Betroffenen im Pflegesektor weiter geht, ist nach dem Beschluss des Gesetzes also nach wie vor offen. Fraglich ist etwa, ob die Problematik mittels einer 3G-Regelung für Arbeitsplätze abgefangen wird. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hatte schließlich eine entsprechende Regelung angekündigt, da die Festlegung auf Impfung oder Genesenennachweis „nicht umsetzbar“ sei. Die brisante Debatte findet auch mit dem Gesetzesbeschluss noch lange kein Ende.
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