Nach seiner Scheidung im Jahr 2010 und zwei Bandscheiben-Operationen, die ihn für seinen Beruf untauglich gemacht hatten, habe er etwa 50.000 Euro Schulden gehabt, erklärte der Angeklagte dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Richard Simsalik. "Das ist mir alles zu Kopf gestiegen und darum hab' ich den Blödsinn dann gemacht."
Nach erster Drohung sofort geflüchtet
Den Entschluss zur Tat habe er aber erst am selben Tag - dem 22. November 2010 - gefasst. "Das war wie eine Eingebung", meinte er. Er sei nach Paudorf gefahren, weil er dort einmal gewohnt hatte und sich auskannte. Dann habe er bei der Bank angerufen und dem Direktor gesagt, dass er dort und in der Volksschule Bomben versteckt habe und diese zünden werde, sollte man ihm nicht binnen drei Minuten 50.000 Euro aus dem Fenster werfen. Nach dem Auflegen sei er aber gleich geflüchtet: "Das war wie ein Versuch, ich hab' nicht mal abgewartet, ob ein Fenster aufgeht oder ob jemand herauskommt", gab er zu Protokoll.
Der zweite Vorfall, den Staatsanwalt Frederik Artner dem Beschuldigten zur Last legte, war ein Telefonat Anfang Februar. Der Angeklagte hatte abermals in der Bank angerufen und den Chef verlangt. Weil dieser aber auf Urlaub war, legte er gleich wieder auf, ohne etwas zu fordern. Für Artner zählte das als versuchter Raub, der Verteidiger sah hingegen keine Straftat. Der Schöffensenat folgte dem Ankläger, der Anruf gehe der Tat unmittelbar voraus und auch der Vorsatz sei vom Angeklagten selbst bestätigt worden, erläuterte Simsalik.
Nach dritten Versuch von Bankdirektor verfolgt
Eine Woche später, am 11. Februar, folgte der letzte Streich. Der 45-Jährige forderte telefonisch 40.000 Euro innerhalb von einer Minute und bedrohte Bank und Gemeindeamt mit hinterlegten Bomben. Der Filialleiter schmiss einen Jutesack aus dem Fenster, den der Mann auch an sich nahm. Weil sich aber gar kein Geld darin befand, warf er ihn wieder weg und flüchtete. Der Bankdirektor versuchte zwar, ihn zu verfolgen, verlor ihn aber aus den Augen. Einen Monat später wurde der 45-Jährige von der Polizei ausgeforscht und festgenommen.
Anklage und Verteidigung gehen in Berufung
Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, hatte Artner eine "angemessene Strafe" gefordert, die aufgrund der dreifachen Tat nicht im unteren Bereich liegen dürfe (der Strafrahmen reicht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, Anm.). Der Verteidiger verwies dagegen auf die Unbescholtenheit seines Mandanten, sein Geständnis, seine schwierige Lebenssituation und seine soziale Integration - er habe eine Arbeitsstelle in Aussicht und eine aufrechte Lebensgemeinschaft. Der Wiener hoffte, dass er bald wieder arbeiten könne - um seine Schulden auf ordnungsgemäßem Weg zurückzuzahlen. Beide Seiten meldeten daher Berufung wegen der Strafhöhe an, der Angeklagte kündigte außerdem eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
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